Frage an Klaus Steiner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Klaus Steiner
CSU
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Frage an Klaus Steiner von Marcus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Steiner,

als Abgeordneter meines Wahlkreises für die aktuell laufende Eintragung zum Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz" ist ein persönliches Erscheinen im jeweiligen Rathaus notwendig.

Weshalb ist hier nicht eine Eintragung per Post möglich, wie dies bei Wahlen üblich ist? Wäre dies nicht angesichts der "Politikverdrossenheit", die von Politikern häufig beklagt wird, eine sinnvolle Möglichkeit zur stärkeren Einbindung des Souveräns, des Volks? Werden Sie eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes in den Landtag einbringen?

Mit freundlichen Grüssen,

Marcus Kaiser

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kaiser,

Volksbegehren sind nach der Bayer. Verfassung keine Wahlen, also auch nicht mit dem Landeswahlgesetz zu handhaben. Volksbegehren und die darauf folgenden Volksentscheide sind dem Gesetzgebungsverfahren zuzuordnen. Auch bei den Wahlen ist eine Stimmabgabe "per Post", wie Sie schreiben nicht möglich. Auch hier muss der Wahlberechtigte bei seiner Wohnsitzgemeinde die Wahlunterlagen vorher schriftlich beantragen. Erst die dann zugesandten Unterlagen können mit der Post zurückgeschickt werden. Bei den Volksbegehren ist auch kein "Wahltag" vorgesehen, sondern eine Frist von mehreren Tagen in der die Eintragungen möglich sind. Eine Änderung der Landeswahlgesetze und Ordnungen ist hier also nicht möglich um Ihr Anliegen zu erreichen. Bei den Eintragungen in den Gemeinden ist auch noch zu berücksichtigen, dass die jeweilige Wahlberechtigung geprüft wird und mehrfache Eintragungen verhindert werden können.

Mit freundlichen Grüßen