Frage an Klaus Steiner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Klaus Steiner
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Frage von Maria-Theresia A. •

Frage an Klaus Steiner von Maria-Theresia A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Steiner,

da es ein rechtskräftiges Urteil gibt, nach dem angeblich festgestellt wurde, dass Herr Mollath seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe, dürfen Sie leider behaupten:

„und es sei auch Fakt, dass er seine Frau misshandelt habe“

Da Sie Mitglied im UA Mollath sind und sich deshalb hoffentlich intensiv mit den Hintergründen des Falles befasst haben, finde ich es allerdings ungeheuerlich, dass Sie noch immer behaupten, es sei „Fakt, dass er seine Frau misshandelt habe“.

Gehen Sie ernsthaft davon aus, dass eine finanziell unabhängige Frau ohne gemeinsame Kinder noch 9 Monate mit einem Mann unter einem Dach wohnt, der sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll?
Welchen Sinn hat denn ein Untersuchungsausschuss, wenn ohne Nachdenken stark Anzuzweifelndes nachgekaut wird?

Freundliche Grüße
M. Albert

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CSU

Sehr geehrte Frau Albert,

vielen Dank für Ihre Frage. Nach dem Ende meiner Arbeit im Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" kann ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Zeugen Mollath in psychiatrischen Einrichtungen, den Strafverfahren gegen ihn und dem Umgang mit den von ihm erstatteten Strafanzeigen nicht gibt.

Für ihre Beurteilung der durch die verschiedenen Stellen getroffenen Sachentscheidungen ist dabei eine ex ante-Sichtweise anzulegen. Die Entscheidungen sind als menschlich und fachlich nachvollziehbar und juristisch vertretbar einzustufen. Seitens der Ermittlungsbehörden wurden die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens stets eingehalten. Denklogisch und unter Außerachtlassung der Arbeitsbelastung wäre ein offensiverer Ermittlungseinsatz vorstellbar gewesen, d.h. man hätte damals auch andere Entscheidungen treffen können. Da es sich um dabei um eine hypothetische Annahme handelt, sind mögliche Ermittlungserfolge nicht prognostizierbar. Einen „Königsweg“ gibt es in der Juristerei nicht. Die Ermittlungen gegen wenige, bereits vom Zeugen Mollath als Täter benannte Personen konnten nur eingeleitet werden, weil mittlerweile neue Erkenntnisse vorliegen und neue Ermittlungsmöglichkeiten bestehen.

Die richterliche Unabhängigkeit hinderte die Zeugin Dr. Merk an einer Bewertung der gerichtlichen Entscheidungen. Sie durfte deshalb ohne Verstoß gegen die Gewaltenteilung Gerichtsentscheidungen lediglich wiedergeben, sie aber nicht bewerten, beeinflussen, kontrollieren oder gar verändern. Sie hat sich in ihren Ausführungen vor dem Bayerischen Landtag oder in ihrer Amtstätigkeit als Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz den Gerichtsentscheidungen zu keinem Zeitpunkt angeschlossen, was im Zusammenhang der Äußerungen vor dem Plenum des Bayerischen Landtags und dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz erkennbar wird. Auch hat die Zeugin Dr. Merk Informationen nicht unrichtig oder unvollständig wiedergegeben. Eine weitergehende als die erfolgte Berichterstattung der Zeugin Dr. Merk in den Gremien des Bayerischen Landtags war nicht veranlasst.

Die Zeugin Dr. Merk hat mit ihrer Weisung an die Staatsanwaltschaft, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, alles in ihrer Macht stehende getan, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Zeugen Mollath anzustoßen. Es ist kein Fehlverhalten der Zeugin Dr. Merk als Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz festzustellen. Falschaussagen der Zeugen Dr. Merk und Dr. Jüptner sind weder im Plenum des Bayerischen Landtags, seinem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz noch im Untersuchungsausschuss festzustellen. Beide Zeugen haben die Gremien des Bayerischen Landtags vielmehr ausreichend informiert.

Eine unbotmäßige Einflussnahme des Zeugen Brixner auf die Finanzbehörden, der Strafverfolgungsbehörden untereinander oder der Staatsregierung auf den „Fall Mollath“ fand nicht statt. Der „Fall Mollath“ war zu seinem Beginn ein Fall wie jeder andere. Eine „Verschwörung“ von Banken, Medizinern, Politik und Justiz zum Nachteil des Zeugen Mollath hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben, weshalb auch staatliche Stellen an einer solchen nicht beteiligt sein konnten. Schwarzgeldverschiebungen konnten bislang durch die Steuerfahndung nicht festgestellt werden. Weil es den behaupteten „größten und dreistesten Schwarzgeldverschiebungsskandal in Milliardenhöhe“ nicht gegeben hat, konnte man ihn folglich auch nicht vertuschen.

Klarstellend darf an dieser Stelle nochmals ausgeführt werden, dass Gerichtsentscheidungen durch den Untersuchungsausschuss aufgrund des wichtigen Verfassungsgrundsatzes der Unabhängigkeit der Justiz nicht geprüft werden. Weder das Parlament, noch die Staatsregierung oder ihre Mitglieder, noch die Medien, noch anonyme Internetnutzer oder Meinungsumfragen sprechen in Deutschland Recht. Nur Gerichte sitzen in unserem Land über Gerichte zu Gericht. Die Frage, ob der Zeuge Mollath zu Recht oder zu Unrecht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, kann und darf nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses sein. Weder dem Untersuchungsausschuss noch dem Bayerischen Landtag steht es zu, über diese Frage zu entscheiden. Der Untersuchungsausschuss beschränkt sich auf die Rolle, die ihm nach Verfassung und Gesetz zukommt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Steiner