Frage an Knut Fleckenstein von Luca G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Fleckenstein,
Ich habe gestern erst auf der Seite Right2Water, für eine EBI, gegen den vorstoß zur privatisierung der wasserversorung in der EU unterschrieben. Das Menschenrecht auf wasser ist ein Grundbaustein der/des westlichen lebensweise/lebensart/lebensstandarts und soll nun zu einem Handelsgut herrab gestufft werden. Mich würde daher einmal ihr standpunkt zu diesem Thema interesiern und ich würde mich über eine antwort von ihnen sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
L.Grimminger
Sehr geehrter Herr Grimminger,
Die Versorgung mit sauberem Wasser gehört zur Daseinsvorsorge. Der Zugang sollte für alle möglich und vor allem bezahlbar sein. Aber Wasser ist ein kostbares Gut geworden, weltweit agierende Unternehmen wollen damit in erster Linie Gewinne erzielen. Die Preise für Wasserver- und -entsorgung werden dadurch in die Höhe getrieben.
Momentan hört man immer wieder, dass die EU-Kommission plane, die Wasserversorgung in der EU zu privatisieren. Das ist falsch. Die Mitgliedsländer der EU können schon heute selber entscheiden, ob sie die Trink- und Abwasserversorgung privatisieren wollen. Manche haben das bereits gemacht, meistens mit Nachteilen für die Konsumenten. Die Qualität wurde teilweise schlechter, weil z.B. mit billigem Chlor gereinigt wird. Und die Preise sind in der Regel angestiegen.
Wenn sich Länder für eine Privatisierung des Wassers entscheiden, dann darf das nur nach allgemeinen Regeln zur Sicherung der Qualität und Bezahlbarkeit des Wassers passieren. In nur 11 Mitgliedstaaten ist so ein Sicherungssystem bisher in Gesetzen verankert.
Um sicher zu gehen, dass es gerade bei der Wasserversorgung nicht zu Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger kommt, fordern wir zusätzlich, dass der Wasserbereich besonders geschützt wird und nicht unter die gerade diskutierte Konzessionsrichtlinie fällt. Wir unterstützen deshalb auch die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“.
Am 24. Januar wurde im zuständigen Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über den Vorschlag der Kommission abgestimmt. Eine Gesamtablehnung der Richtlinie hätte keine Mehrheit gefunden. Deshalb hat sich die sozialdemokratische Koordinatorin Evelyne Gebhardt in den Verhandlungen darauf konzentriert, eine umfassende und zeitlich unbegrenzte Herausnahme öffentlicher Träger der Wasserversorgung durchzusetzen.
Im Ausschuss stand am Ende ein, wie ich finde, "fauler Kompromiss" zur Abstimmung. Dieser sieht eine zeitlich begrenzte Übergangslösung vor, der Wasserversorger lediglich bis 2020 und nur dann aus dem Anwendungsbereich herausnimmt, wenn deren Umsatz aus der Wasserversorgung zu 100 Prozent der öffentlichen Hand zugute kommt. Das hat es uns unmöglich gemacht, der Richtlinie zuzustimmen.
Leider hat unsere Position keine ausreichende Unterstützung gefunden. Die Richtlinie wurde im Ausschuss mehrheitlich angenommen. Im Vorfeld war es dabei alles andere als hilfreich, dass es die Bundesregierung im Ministerrat für nicht notwendig gehalten hat, sich für eine hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung in öffentlicher Hand stark zu machen.
Nun gilt es in den weiteren Verhandlungen bis zur Abstimmung im Parlament darauf zu pochen, dass die vorhandenen und bewährten Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung in Deutschland berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein