Werden sie sich in der Ampelkoalition für den Verkaufs von Feuerwerkskörpern zu Silvester 2022/23 einsetzen?

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Konstantin Kuhle
FDP
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Frage von Laurin S. •

Werden sie sich in der Ampelkoalition für den Verkaufs von Feuerwerkskörpern zu Silvester 2022/23 einsetzen?

Sehr geehrter Herr Kuhle,

Die letzten zwei Jahreswechsel waren gezeichnet von Verkaufsverboten für Feuerwerkskörper. Für uns Feuerwerksfans, aber besonders auch für die Branche war dies eine sehr schmerzliche Zeit. Auch aus dem Grund, da es aus unserer Sicht keine Evidenz für diese Verbote gab. Die Begründung, Feuerwerk an Silvester würde das Gesundheitssystem überlasten, können wir nicht nachvollziehen, da gerade das in Deutschland zugelassene Feuerwerk sehr sicher und für nur äußerst wenige Unfälle verantwortlich ist.

Die Hospitalisierungsinzidenz durch Verletzungen mit Feuerwerk zum Jahreswechsel liegt bei durchschnittlich 2,3 – 3,3 Fällen pro 100.000 Einwohner.
https://bvpk.org/aktuelles/verletzungsinzidenz-feuerwerk

Daher rührt die Frage, ob sie sich für einen Verkauf in diesem Jahr aussprechen und dies auch in der Koalition verteidigen werden? Gerade bei den Grünen und der SPD entsteht oft der Eindruck, dass die Verbotsforderungen ideologischer Natur sind.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,
Zunächst vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Ich sehe ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk, genau wie Sie, sehr kritisch. Wir Freien Demokraten haben uns in den letzen beiden Jahren bereits gegen ein bundesweites Verbot positioniert. Das Feuerwerk stellt für viele Menschen in unserem Land eine wichtige Tradition zum Jahreswechsel dar. Teile der Zivilgesellschaft fordern bereits seit längerem mit Verweis auf den Umweltschutz und die Verletzungsgefahr ein vollständiges Verbot privaten Feuerwerks an Silvester. Angesichts der Tatsache, dass das private Feuerwerken an allen übrigen Tagen im Jahr verboten ist, halten wir diese Forderung allerdings für unverhältnismäßig.

Die Corona-Pandemie scheint jetzt erneut Argumente für ein Verbot zu liefern. Diese gehen jedoch fehl. Die Befürchtung, Feuerwerk würde zu Verletzungen führen, die die ohnehin belasteten Kliniken zusätzlich unter Druck setzten, ist unzutreffend. Zunächst verletzen sich jedes Jahr nur vergleichsweise wenige Personen beim reinen Umgang mit Feuerwerk. Eine deutlich größere Zahl der Verletzten ist auf verantwortungslosen Umgang mit Alkohol zurückzuführen. Personen, die sich beim Umgang mit Feuerwerk verletzen, werden regelmäßig nicht auf der Intensivstation behandelt, sondern in der Unfallchirurgie. Die Intensivpflege ist hierdurch nicht zusätzlich belastet. Schwere Verletzungen entstehen zudem immer häufiger durch illegales Feuerwerk, dessen Verkauf ohnehin untersagt ist und auf den ein Verbot von bisher legalem Feuerwerk keinen Einfluss hätte. Auch eine erhöhte Infektionsgefahr am Silvesterabend ist nicht auf Feuerwerk zurückzuführen, sondern auf Personenansammlungen oder Treffen, bei denen Hygienebestimmungen nicht eingehalten werden. Auch solche Zusammenkünfte werden eher durch Alkoholgenuss als durch Feuerwerkskörper begünstigt. Personen, die im familiären Umfeld oder alleine zugelassene Feuerwerkskörper zünden, gehen kein erhöhtes Infektionsrisiko ein und stellen auch keines für andere Personen dar. Dies gilt insbesondere, da Feuerwerk üblicherweise im Freien gezündet wird.

Aus diesen genannten Gründen kann ich Ihnen sagen, dass ich ein Verbot auch in Zukunft äußert kritisch sehe.
Ich hoffe, ich konnte Ihrer Bitte um eine Stellungnahme zu Ihrer Zufriedenheit nachkommen. Für Rückfragen oder Anregungen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle

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