Weshalb werden Ehepartner deutscher Akademiker, welche grds. auch die Gehaltsgrenze für die Blue Card erreichen, bzgl. des Sprachnachweis vor Einreise beim Ehegattennachzug nach wie vor benachteiligt?

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Frage von Andreas H. •

Weshalb werden Ehepartner deutscher Akademiker, welche grds. auch die Gehaltsgrenze für die Blue Card erreichen, bzgl. des Sprachnachweis vor Einreise beim Ehegattennachzug nach wie vor benachteiligt?

Sehr geehrter Herr Kuhle,
weshalb werden Ehepartner deutscher Akademiker, welche grds. auch die Gehaltsgrenze für die Blue Card erreichen sowie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, bzgl. des Sprachnachweis vor Einreise beim Ehegattennachzug zu Inhabern der Blue Card nach wie vor benachteiligt?

Selbe Problematik stellt sich nunmehr auch im Vergleich Ehegattennachzug zu deutschen Fachkräften und Ehegattennachzug zu ausländischen Fachkräften. Beim Ehegattennachzug zu deutschen Fachkräften wird weiterhin der Sprachnachweis vor Einreise gefordert.

Wie stehen Sie dazu? Wird hier zeitnah eine Regelung getroffen?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas H.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, im Zuge der Einführung des so genannten Chancen-Aufenthaltsrechts und im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Erleichterungen beim Sprachnachweis für Ehegatten durchzusetzen. Auf diese Weise wird unser Land attraktiver für ausländische Fachkräfte. Ich kann Ihnen zusagen, dass sich der Gesetzgeber auch die von Ihnen beschriebenen Konstellationen anschauen wird. Es gilt, ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen zu verhindern. Beim Ehegattennachzug für deutsche Staatsangehörige gelten jedoch heute schon Regelungen, die eine gewisse Flexibilität ermöglichen. So ist es beispielsweise möglich, eine Ausnahme zu erwirken, wenn der Sprachtest vorher nicht im Ausland durchgeführt werden konnte. Aus diesem Grund sehe ich zunächst keine generelle Ungleichbehandlung. Wir sollten die Entwicklung jedoch weiter im Auge behalten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufriedenstellend beantworten konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich bei mir oder meinem Büro im Bundestag zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle

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