Wie stehen Sie zu der Forderung die lebenslange Verbeamtung, auf die wirklichen 30% der Beamten des öffentlichen Dienstes, zu beschränken.

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Kristian Klinck
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Frage von wilfried p. •

Wie stehen Sie zu der Forderung die lebenslange Verbeamtung, auf die wirklichen 30% der Beamten des öffentlichen Dienstes, zu beschränken.

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage, deren Beantwortung mir schon deswegen Freude bereitet hat, weil Sie einen Aspekt der Grundfrage berührt, wie wir unseren Staat organisieren wollen.

Grundsätzlich trete ich für eine soziale Marktwirtschaft ein, in der bestimmte öffentliche Güter vom Staat bereitgestellt werden sollten. Ich habe dabei ein sozialdemokratisches Staatsverständnis und sehe beispielsweise auch Bildung als ein solches öffentliches Gut an. Hierzu setzt der Staat Tarifbeschäftigte (Angestellten und Arbeitern) sowie Beamtinnen und Beamte ein. Wichtig ist, dass die Anzahl der Beschäftigten im Staatsdienst sich insgesamt nach dem Bedarf richtet.

An neue Stellen im Staatsdienst ist ein strenger Maßstab anzulegen, denn sie müssen aus Steuermitteln finanziert werden, und diese Steuern werden letztlich größtenteils von denjenigen Beschäftigten, die nicht beim Staat arbeiten, erwirtschaftet. Eine Planstelle im Staatsdienst muss also einen Nutzen für die Gemeinschaft bringen. Bei einem zusätzlichen Schulsozialarbeiter oder einer neu eingestellten Polizistin sehe ich das derzeit als gegeben an, bei einer weiteren Stabsstelle in einem Ministerium nicht unbedingt.

Dies vorangestellt möchte ich zu Ihrer Kernfrage kommen, nämlich der Frage nach der Verbeamtung bestimmter Berufsgruppen. Es gibt immer wieder Forderungen, nur die so genannten hoheitlichen Aufgaben, also vor allem Polizei und Justiz, durch Beamtinnen und Beamte durchführen zu lassen, und bei den anderen Aufgaben ausschließlich Taribeschäftigte einzusetzen. Ich kann diese Überlegung nachvollziehen, teile sie aber nicht gänzlich. Die Verbeamtung bestimmter Berufsgruppen bietet auch Vorteile für den Staat. So ist es im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer durch den Beamtenstatus beispielsweise einfacher, verfassungsfeindliche Personen aus dem Dienst zu entfernen und unsere Kinder vor Indoktrinierung zu schützen (entgegen eines verbreiteten Vorurteils ist es leichter, verfassungsfeindliche Beamtinnen und Beamte aus dem Staatsdienst zu entfernen als Tarifbeschäftigte).

Als weitere Beispiele möchte ich die Bahn und die Post nennen. Als Lokomotivführer verbeamtet waren, funktionierte die Bahn nicht schlechter. Ebenso war die Post meiner Wahrnehmung nach früher mindestens so zuverlässig und pünktlich wie heute. Natürlich sind dies in gewisser Weise nur meine persönlichen Eindrücke. Dennoch bin ich insgesamt der Ansicht, dass die Servicequalität der öffentlichen Dienstleistungen durch die Abkehr von der Verbeamtung nicht überall besser geworden ist.

Die vorgenannten Worte sollten allerdings nicht so verstanden werden, dass der Beamtenstatus jetzt auf Beschäftigte ausgedehnt werden sollte, die traditionell nie verbeamtet waren. Ich will nur aus meiner Sicht feststellen, dass die Abkehr von der Verbeamtung nicht unbedingt bessere Resultate gebracht hat. Ob man diesen Weg weitergehen will, sollte daher hinterfragt werden. Eine Berufsgruppe, bei der immer wieder die Diskussion um Pro und Contra der Verbeamtung geführt wird, ist die Berufsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer. Grundsätzlich ist das zwar Ländersache. Aber wenn ich eine Stellungnahme abgeben sollte, würde ich eher dazu raten, bei der Verbeamtung zu bleiben. Ärgerlich ist allerdings die Ungleichbehandlung der verbeamteten gegenüber den nicht verbeamteten Lehrkräften, denn manche Lehrkräfte können nicht verbeamtet werden. Das sollte man sich nochmal anschauen.

Als ein Argument gegen die Verbeamtung bestimmter Berufsgruppen werden oftmals die Pensionslasten genannt. Ich bin aber der Ansicht, dass das Pensionssystem für neu eingestellte Beamte ohnehin überarbeitet werden muss, unabhängig von der Frage der Verbeamtung bestimmter Berufsgruppen. Allgemein sind dabei meiner Auffassung nach keinesfalls alle Pensionen zu hoch, sondern die Renten nach einem langen Berufsleben oftmals zu niedrig. Festzustellen ist auch, dass es bei den Pensionen eine erhebliche Spreizung gibt (z.B. Polizeihauptmeister A8 im Vergleich mit Studiendirektor A15).

Ein stabiles Beamtentum ist aus meiner Sicht eine wichtige Voraussetzung für das Bestehen des Staates. Damit dies aufrechterhalten werden kann, trete ich für eine maßvolle Reform der Beamtenpensionen ein. Diese Reform sollte dem Alimentationsprinzip, der individuellen Lebensleistung, der Gerechtigkeit und der Finanzierbarkeit Rechnung tragen. Ein Bestandteil einer solchen Reform könnte es auch sein, den Beamtinnen und Beamten des Bundes den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung leichter zu machen, um sie und den Staat im Alter von hohen Krankenversicherungs- und Beihilfekosten zu entlasten. In Hamburg ist das bereits geschehen.

Unsere Beamtinnen und Beamten sind - im internationalen Vergleich wird das besonders deutlich, aber es gilt auch für sich genommen - gut ausgebildet, sehr korrekt und eine wichtige Stütze des Staates. Aber wir brauchen an einigen Stellen sinnvolle Reformen, damit sie ihre stützende Rolle auch in Zukunft ausüben können. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage soweit beantworten konnte. Kommen Sie gut in das neue Jahr.

Viele Grüße

Kristian Klinck

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