Frage an Kurt Segner bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Kurt Segner
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Frage von Thomas S. •

Frage an Kurt Segner von Thomas S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Segner,

als Mitglied des Agrarausschusses im Bundestag möchte ich Sie fragen, wie es zu dieser völlig unsozialen Regelung bei der Agrardieselvergütung kommen konnte.
Als kleiner Landwirt im Main-Tauber-Kreis trifft mich der Selbstbehalt von 350 Euro voll, zumal auch keine Beträge unter 50 Euro ausbezahlt werden, weil wahrscheinlich der Verwaltungsaufwand zu groß ist.
Da unser Jahresverbrauch an Treibstoff lediglich 1600 Liter pro Jahr beträgt, gibt es für uns keine steuerliche Entlastung. Ähnliche Regelungen, die vor allem Kleinbetriebe hart treffen, gibt es auch beim neuen MEKA III Programm.
Wie stehen Sie zu diesen unsozialen Regelungen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stockert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Entschuldigung, dass Sie meine Antwort mit zeitlicher Verzögerung erhalten.

Ihre Kritik an der geltenden Agrardieselvergütung spricht mir aus der Seele. Ich stimme Ihnen zu, dass sich der Selbstbehalt von 350 Euro gerade auf kleine landwirtschaftliche Betriebe negativ auswirkt. Für diese Betriebe ist es häufig aufgrund ihres geringen Kraftstoffverbrauchs nicht möglich, die Vergünstigung in Anspruch zu nehmen.

Die Benachteiligung ist nicht gerechtfertigt, weil auch kleine landwirtschaftliche Betriebe zur Produktion hochwertiger Lebensmittel, zum Erhalt der Strukturen im ländlichen Raum und zur Pflege der Kulturlandschaft beitragen. Durch ständige Kürzungen wurde in der Regierungszeit von Rot-Grün die Steuer für Agrardiesel immer weiter verteuert. Dies hat im europäischen Vergleich zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Landwirtschaft geführt.

Eine Neuregelung der Agrardieselvergütung zugunsten kleinerer Betriebe ist aus meiner Sicht wünschenswert. Für eine Neuregelung ist zurzeit bedauerlicherweise keine parlamentarische Mehrheit vorhanden. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei der Agrardieselvergütung kein Selbstbehalt besteht, wenn Biodiesel verwendet wird - möglicherweise ist dies eine Alternative für Sie.

Außerdem sprechen Sie das dritte Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichprogramm (MEKA III) an, ohne jedoch konkrete Kritikpunkte zu benennen. Bei MEKA III handelt es sich um ein Programm des Landes Baden-Württemberg. Deshalb möchte ich vorschlagen, dass Sie sich mit Kritik direkt an das Ministerium für Ernährung und ländliche Entwicklung in Stuttgart wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner