Wie soll die Aufdeckung von Skandalen und Korruption künftig noch möglich sein, wenn Behörden gemäß dem neuen Vorschlag des IFG vorab selbst entscheiden dürfen, wer ein "berechtigtes Interesse" hat?
Wir unterstützen das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher zu machen. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und mit dieser Maßgabe gehen wir in die Verhandlungen. Dazu gehören für uns insbesondere stärker digitalisierte und effizientere Bearbeitungsprozesse. Sicherheitsbelange müssen dabei aber selbstverständlich berücksichtigt werden und das muss eben auch neu evaluiert werden, gerade bzgl. der Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen zu kritischen Infrastrukturen.
Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Meine Kolleginnen und Kollegen und ich setzen uns deshalb dafür ein, dass das bestehende Recht auf Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger, die Presse und die Zivilgesellschaft dabei nicht geschwächt wird und das bisherige Transparenzniveau des IFG erhalten bleibt.
