In Apotheken abgegebener Cannabis unterliegt strengen pharmazeutischen Standards
Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Wir wollen die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz schützen.
Einschränkungen im Bereich der Solarenergieförderung wären ein falsches Signal.
Die SPD-Fraktion stand und steht geschlossen hinter unserer Kandidatin Frau Brosius-Gersdorf. Dass sie ihre Kandidatur nun zurückgezogen hat, bedaure ich sehr.
