Frage an Lars Dietrich bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Lars Dietrich
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Frage von Ronald S. •

Frage an Lars Dietrich von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dietrich,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

- Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - Ronald Saß -

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saß,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Änderung des Wahlrechts in Hamburg". Da es sich bei Ihrer Anfrage um eine standardisierte Frage an mehrere Abgeordnete handelt, möchte ich inhaltlich auf die Antwort unseres Fraktionsvorsitzenden Bernd Reinert verweisen. Persönlich möchte ich Ihnen aber zu einigen Punkten Ihrer Frage wie folgt antworten:

Die Abgeordneten der Landesparlamente und auch des Bundestages sind vom Volk gewählt. Sie sollen das Volk auch dem Namen "Volksvertreter" entsprechend vertreten, da bin ich Ihrer Meinung. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Den Anspruch zu erheben, das ganze Volk - ohne Ausnahme - vertreten zu können, gestaltet sich schwierig - jeder Mensch hat eigene Präferenzen. In einer heterogenen Gesellschaft, in der es ein breites Spektrum an Interessengruppen und Meinungsbildern gibt, können Politiker nur versuchen, den aus Ihrer Sicht richtigen Weg für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger zu beschreiten und dies offen und ehrlich darzulegen. Das kann natürlich auch zur Folge haben, dass man sich gegen einen gewissen Anteil der Bevölkerung durchsetzen muss. Dies erfordert sicherlich Mut und Entschlossenheit in der Sache.

Wie Sie richtig erwähnten, ist jeder Politiker nur seinem Gewissen unterworfen. Meine Fraktionskollegen und ich haben uns daher im Vorfeld zur Abstimmung intensiv mit dem Thema "Wahlrecht" auseinander gesetzt, und ich bin für mich persönlich zu der Überzeugung gelangt, dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Gesetzesentwurf zu zustimmen. Die wichtigen und nicht unerheblichen Kritikpunkte an dem zurzeit bestehenden Wahlrecht der Bürgerinitiative finden Sie, wie in der Antwort von Herrn Reinert angegeben, auf der Homepage der CDU-Hamburg.

Ich werde auch in der zweiten Lesung dem CDU-Gesetz zustimmen. Für mich bedeutet Charakterstärke auch, zu seiner - nach intensiver Abwägung - gefassten Meinung zu stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Dietrich MdHB