Wie setzt sich die SPD gegen die Honorarkürzungen seit 1.4.26 und geplanten weiteren Kürzungen bei der psychotherapeutischen Versorgung ein?
Sehr geehrte Frau Otto,
seit 1999 bin ich in Eppendorf mit Kassensitz niedergelassen, vorher ich im Delegationsverfahren tätig. In diesen 30 Jahren haben Psychotherapeut*innen in Hamburg Strukturen aufgebaut, um psychische Erkrankungen zu entstigmatisieren und genauso gut zu versorgen wie somatische Erkrankungen. Durch die willkürlichen Honorarkürzungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 4,5 % seit dem 1.4.26 wird die ambulante Versorgung gefährdet. Die Einsparungen der GKV durch diese Kürzungen betragen im Jahr 2026 nur 0,04 %. Die behauptete Honorarsteigerung von über 50 % seit 2012 reduziert sich nach Abzug der durchschnittlichen Inflationsrate auf 1,32 Prozent pro Jahr bei der Facharztgruppe mit geringsten Einkommen. Der Psychotherapiebedarf steigt bei Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen. Stationär wird es viel teurer. Bitte setzen Sie sich gegen Kürzungen und für eine bedarfsdeckende und angemessen vergütete ambulante Versorgung ein. Vielen Dank.
Christiane J.
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Mitteilung und die Schilderung Ihrer Bedenken hinsichtlich der Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Wir verstehen, dass eine Anpassung der Vergütung Auswirkungen auf Ihre Praxis und die Versorgungssituation haben kann. Die Bedeutung und den Stellenwert ihrer Arbeit für die psychische Gesundheit von Kindern- und Jugendlichen sowie Erwachsenen in Hamburg können wir nur unterstreichen.
Zu Ihren Ausführungen müssen wir jedoch klarstellen, dass Regelungen zur Vergütung von Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten auf Bundesebene getroffen werden und in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der gemeinsamen Selbstverwaltung (insbesondere Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband) fallen. Die für Gesundheit zuständige Behörde der FHH setzt sich für eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Versorgungsstrukturen ein, ist an den kritisierten Entscheidungen aber nicht beteiligt.
Die Grundlagen für die Vergütungsverhandlungen sind im Bundesrecht festgelegt. Als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft habe ich deshalb keine Einflussmöglichkeit auf die Ausgestaltung der Vergütungsverhandlungen.
Um Ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, empfehlen wir deshalb die Kontaktaufnahme mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg sowie den Psychotherapeutischen Berufsverbänden.
Mit freundlichen Grüßen
Lena Otto
