Kann ein Gymnasium in Mönchengladbach den Einsatz eines Avatars aus datenschutzrechtlichen Gründen ablehnen? (In 25 Städten in NRW im Einsatz)

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Frage von Heidi E. •

Kann ein Gymnasium in Mönchengladbach den Einsatz eines Avatars aus datenschutzrechtlichen Gründen ablehnen? (In 25 Städten in NRW im Einsatz)

Sehr geehrte Frau Zingsheim-Zobel,
meine Fragen beziehen sich auf meine Enkeltochter, die an Long Covid (Post Covid) und ME/CFS erkrankt ist, aber totzdem alles dafür tut, im nächsten Jahr das Abitur zu erreichen. Lt. Schulleiter wird sie, wenn sie nicht ab sofort 34 Stunden in Präsenz in der Schule erscheint (was sie am liebsten tun würde, was aus gesundheitlichen Gründen aber unmöglich ist) auf den Realschulabschluss zurückfallen, da das aktuelle Quartal nicht bewertbar sei - und das trotz ihrer hohen Motivation und ihrer guten Noten. (Hausunterricht und Feststellungsprüfungen im letzten Quartal).
Es geht um EIN Quartal wodurch sie das Fachabitur erreicht hätte. Und es gibt genügend Fallbeispiele für Handlungsspielraum, z.B. der Einsatz eines Avatars.
Für mich - und erst recht für meine Enkeltochter - ist eine solche Ungleichbehandlung und Willkür nicht wirklich nachvollziehbar.

Vielen Dank für Ihre Zeit!

Mit herzlichen Grüßen
Heidi E.

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