Wie verhältnismäßig in Bezug auf das Grundgesetz ist Diskrimminierung durch 2G oder eine Impfpflicht, die Corona-Inzidenz-, Impf- und Testzahlen vom 01.01.2022 am Bsp. Deutschland/Portugal betrachtet?

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Linda Heitmann
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Frage von Nataly D. •

Wie verhältnismäßig in Bezug auf das Grundgesetz ist Diskrimminierung durch 2G oder eine Impfpflicht, die Corona-Inzidenz-, Impf- und Testzahlen vom 01.01.2022 am Bsp. Deutschland/Portugal betrachtet?

Sehr geehrte Fr. Heitmann, Daten v. 01.01.22 zu Dt/Portugal z.B. (Quelle https://www.corona-in-zahlen.de/, v. Johns Hopkins, RKI) deuten darauf hin, dass die jetzigen Impfstoffe - die auf die Wildtyp-Variante und nicht auf Delta/Omikron angepasst wurden - die Pandemie nicht bremsen, geschweige denn Infektionsketten brechen: Deutschland wies 219.000 Tests (7-Tage Wert), Portugal , das im Herbst als Positivbeispiel in den Medien galt, 232.000 Tests, Deutschland meldetet 26.000 Neuinfektionen, Portugal 30.000. Deutschland liegt bei 70,6% Impfquote, Portugal hingegen bei satten 89,5%. Beide mit vergleichbarem Boosteranteil von ü. 30%, der als Hauptwaffe gegen Omikron gilt. Zudem diese bereinigten Zahlen v. 30.12. RKI Wochenbericht: Omikronfälle Ungeimpft: 1097, Geboostert: 1137, doppelt Geimpft: 4020. Wie Verhätnsmäßig ist Diskrimminierung durch 2G in dem Zusammenhang, bei gleichzeitigem Verlust vieler Grundrechte, falls 100% Impfquote (ähnlich Portugal) nichts bringen?

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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, möchte Sie wissen, ob 2G-Maßnahmen und eine mögliche Impflichtpflicht aus meiner Sicht diskriminierend seien. Dies sehe ich so nicht.

Als Politikerin geht es mir in erster Linie darum, sicherzustellen, dass wir als Gesellschaft bestmöglich aus der Pandemie herauskommen, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird und dass die vulnerable Gruppen vor einer Infektion bestmöglich geschützt sind - insbesondere, wenn sie sich nicht impfen lassen können, jedoch einem höheren Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes ausgesetzt sind. Sowohl 2G-Regelungen, als auch die Impflicht dienen nicht nur dazu, sich selbst vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen, sondern auch das Risiko einer Weitergabe von Viren zu verringern, dadurch andere zu schützen und unser Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Die dauerhaft stark erhöhte Auslastung unseres Gesundheitssystems seit 2 Jahren hat jetzt schon gravierende Folgen, wenn man bedenkt, dass coronabedingte stationäre und ambulante Behandlungen einen sehr großen Anteil unserer knappen Ressourcen aufbrauchen, die dringend an anderen Stellen benötigt werden.

Bezüglich Ihrer Frage hinsichtlich des Verhältnisses von Inzidenz-, Impf- und Testzahlen, kann ich nur wiederholen, was ich bereits an anderer Stelle ausgeführt habe: Wie das RKI auf seiner FAQ-Seite selbst darauf verweist, bedeutet ein steigender Anteil von Geimpften unter den Infizierten nicht eine geringere Wirksamkeit des Impfstoffes an sich, da die Zahl der Geimpften insgesamt steigt, während es immer weniger Ungeimpfte gibt. Das heißt, es gibt immer weniger Ungeimpfte, die sich anstecken können, während der Anteil von Geimpften stärker ins Gewicht fällt, weil auch deren Anzahl steigt. Dies hängt damit zusammen, dass kein Impfstoff einen 100% Schutz vor einer Erkrankung bietet. Darüber hinaus ist es zu beachten, dass eine Infektion nicht gleichzusetzen ist mit einer Erkrankung. Die meisten Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen entweder asymptomatisch (keine Erkrankung) oder weisen lediglich milde Krankheitsverläufe auf. Wie mehrmals von vielen Expert*innen erwähnt, hängt dies auch damit zusammen, dass das Impfen vor allem vor schweren Krankheitsverläufen schützt. Darin liegt auch der Mehrwert – auch bei der Omikron-Variante, bei der von einer geringeren Wirksamkeit der Impfstoffe ausgegangen wird. Weitere Informationen zur Wirksamkeit der Impfstoffe finden Sie auch auf FAQ-Seite des RKI: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine schöne Restwoche.

Mit freundlichen Grüßen

Linda Heitmann

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