Bis wann darf ich meine 23 Jahre alte Ölheizung gegen eine neue Öl-Brennwertheizung austauschen, die sehr effizient und ressourcenschonend arbeitet? Könnte ich dafür Zuschüsse erwarten?

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Lisa Badum
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Frage von Wolfgang A. •

Bis wann darf ich meine 23 Jahre alte Ölheizung gegen eine neue Öl-Brennwertheizung austauschen, die sehr effizient und ressourcenschonend arbeitet? Könnte ich dafür Zuschüsse erwarten?

Sehr geehrte Frau Badum,
ein Viertel der Bevölkerung heizt wie ich mit Öl, da bei mir keine Gasleitung am Haus liegt und es keine Fernwärme gibt. Ölheizungen werden im GEG nicht mehr erwähnt, womit Sie 25% der Bevölkerung ausgrenzen und verunsichern. Als Rentner, der sicher keinen Kredit mehr bekommt, könnte ich mir später nur eine neue Öl-Brennwertheizung leisten mit bis zu 98 % Nutzungsgrad (Nutzungsgrad alter Ölheizungen bis zu 68 %). Jahrzehntelang wurde das Thema vernachlässigt, um jetzt in operativer Hektik bei den meisten Leute Angst vor Armut oder Hausverkauf zu schüren. Nicht grundlos liegt die AFD schon bei 19,5% und steigt immer weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang A.

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Sehr geehrter Herr A.,

im Hinblick auf die energetischen Anforderungen und die steigenden Preise für Ölheizungen ist die Installation einer Brennwert-Ölheizung wenig sinnvoll.

Während ab 2027 durch den neuen EU-Emissionshandel die Preise für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas kontinuierlich steigen, werden die Kosten für Wärmepumpen (bezogen auf die Lebensdauer) und andere klimafreundliche Lösungen gegenüber fossilen Energien deutlich sinken. Umgerechnet auf den Liter Heizöl macht die CO2-Steuer einen Preisanstieg von knapp 10 Cent aus. 2026 kommen Sie durch die CO2-Steuer voraussichtlich auf Mehrkosten für die Ölheizung von 17 Cent pro Liter Heizöl.

Für den Einbau von Heizungen im Neubau und in Bestandsgebäuden sind der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Biogasheizungen oder Wasserstoff-Gasheizungen, die grünen oder blauen Wasserstoff nutzen, als unbürokratische Erfüllungsoptionen vorgesehen. Öl-Brennwertkessel müssen ab 2026 nur noch als Hybridheizungen mit einer Komponente auf Basis erneuerbarer Energien wie etwa einer Wärmepumpe installiert werden. Die Öl- oder Gasheizung springt dann nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung ein.

Wenn die Heizung ordnungsgemäß funktioniert, darf sie wie bisher weiter betrieben werden. Die bisherige Regelung für eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Inbetriebnahme bleibt bestehen. Wenn eine Gas- oder Ölheizung irreparabel ist, greift die Havarie-Klausel mit einer dreijährigen Übergangsfrist, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht sofort erfolgen muss. Zunächst kann also wieder eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden, die erst nach der Übergangsfrist ausgetauscht werden muss. Es ist auch nicht notwendig, eine neue Heizung zu kaufen, da mittlerweile auch viele Hersteller Leasing-Verträge für Gas-Heizungen anbieten.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen Härtefallantrag bei unbilliger Härte zu stellen. Eine unbillige Härte liegt vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können. Diese Regelung gilt nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind. Hier muss der Austausch erst bei einem Eigentümerwechsel durchgeführt werden.

Uns ist bewusst, dass ein Heizungswechsel mit hohen Kosten und viel Aufwand verbunden ist und dass nicht jede*r Eigentümer*in in der Lage ist, diese Kosten alleine zu stemmen. Für die energetische Sanierung oder den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen steht allein 2023 ein Fördervolumen von 13 Milliarden Euro zur Verfügung. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden diese Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. In einem weiteren Schritt planen wir die Förderung einkommensabhängig auszurichten und so sozialer auszugestalten.

Die Entscheidung, welche Technik vor Ort am besten zum Einsatz kommt und gefördert wird, hängt von vielen Faktoren ab. Für diese Anliegen gibt es bessere Anlaufstellen als ein Abgeordnetenbüro, z.B. Energieberatungsstellen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das BAFA stellen auf ihrer Website umfangreiche Informationen zu den Förderbedingungen bereit. Hilfreich ist auch der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale zum Thema Heizen.

Mit besten Grüßen

Lisa Badum

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