Frage an Lisa Paus bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Lisa Paus
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Siegfried S. •

Frage an Lisa Paus von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Paus!

ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.

Eine Reform ist jedoch dringend notwendig und wird auch seitens der UNO gefordert. Ich bitte Sie um Mitteilung, weshalb der Bundestag ein öffentliches Interesse ausgerechnet bei der Behandlung dieser wichtigen Frage verneint und ob Sie diese Auffassung des Petitionsausschusses (AZ 4-17-07-450-005940) teilen. Darüber hinaus interessiert mich, wie Sie persönlich zu § 108e und zur Umsetzung der UN- Vorgaben stehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schlosser,

Vielen dank für Ihre Frage.

Die Bestechung von Abgeordneten ist ein sehr heikles Problem, das auch aus meiner Sicht im Moment nicht ausreichend bekämpft wird. Die Tatsache, dass die von Ihnen genannte Petition nicht veröffentlicht wird, hat aber nach meinen Informationen eher formale als inhaltliche Gründe.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhält täglich eine Vielzahl von Petitionen. Wenn eine Petition veröffentlicht werden soll, muss sie bestimmten Kriterien entsprechen und einige Voraussetzungen erfüllen, die in den Richtlinien des Deutschen Bundestages festgelegt wurden. Sie können Sie hier einsehen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/rili.pdf
Der Kriterienkatalog wurde von den Fraktionen einvernehmlich vereinbart und ist Grundlage für die Vorgehensweise der Verwaltung. Bevor eine Petition öffentlich gemacht und ins Internet gestellt wird, wird sie vom Ausschussdienst dahingehend geprüft, ob die Voraussetzungen für eine öffentliche Petition nach den oben genannten Richtlinien erfüllt sind. Dabei wird ein strenger Bewertungsmaßstab angelegt. Dies ist aus meiner Sicht auch grundsätzlich notwendig und richtig, um eine sachliche Diskussion zu gewährleisten und um möglichst vielen Petenten die Gelegenheit zu geben, eine Petition öffentlich einzureichen.
In dem von Ihrem genannten Fall wurde die Petition nach meinen Informationen zur Veröffentlichung abgelehnt, da sich bereits eine andere, sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet. Diese Entscheidung stützt sich auf die Aussage von Absatz 4 b der o.g. Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen. Aus einer Ablehnung der Veröffentlichung entstehen dem Petenten im parlamentarischen Prüfverfahren jedoch keine Nachteile, da bei einer Ablehnung die weitere Behandlung entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen erfolgt. Die Petition wird also bearbeitet, aber dabei nicht veröffentlicht. Nach meiner Ansicht bedürfen die Kriterien für öffentliche Petitionen aber darüber hinaus der ständigen Überprüfung. So hat beispielsweise das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag die Reform des Petitionswesens evaluiert und eine Reihe von Vorschlägen zur Veränderung der Verfahren - auch bei öffentlichen Petitionen erarbeitet. Grundsätzlich tritt unsere Fraktion für eine wesentlich großzügigere Handhabung des Ermessenspielraums bei der Veröffentlichung von Petitionen ein.
Wir Grüne werden uns auch weiterhin bemühen, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit im Petitionsausschuss zu stärken. Ihre Beschwerde ist uns dabei ein wertvoller Hinweis. Bezüglich der von Ihnen genannten inhaltlichen Aspekte kann ich Ihnen mitteilen, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) von Deutschland am 9. Dezember 2003 unterzeichnet wurde, bislang aber noch nicht ratifiziert wurde. Wir Grüne befürworten eine zügige Ratifizierung durch Deutschland.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf "Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten" (Drucksache 16/6726) in den Bundestag eingebracht, um - wie in dem Abkommen der Vereinten Nationen auch gefordert - die Bestechung von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Den Gesetzentwurf können Sie unter folgender Adresse nachlesen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/067/1606726.pdf
Leider wurde dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir werden uns aber auch in Zukunft dafür stark machen.

Auf der Internetseite von Transparency International können Sie darüber hinaus in detaillierter Form unseren Standpunkt zum Thema Bestechlichkeit von Abgeordneten in den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2009 nachlesen. http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Wahlpr_fsteine/Bund_2009/Buendnis90_Die_Gruenen_WPS_Bund_2009.pdf

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort meinen Standpunkt deutlich machen konnte,

mit freundlichen Grüßen

Lisa Paus MdB

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