Sie haben die Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften in einer früheren Antwort als Ungerechtigkeit bezeichnet. Werden Sie die Regierungsbeteiligung nutzen, um sie zu beseitigen?

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Frage von Werner S. •

Sie haben die Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften in einer früheren Antwort als Ungerechtigkeit bezeichnet. Werden Sie die Regierungsbeteiligung nutzen, um sie zu beseitigen?

Sehr geehrte Frau Paus,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort zur Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lisa-paus/fragen-antworten/505942
"In einer umfassenderen Reform können dann die von ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden."
Auch wenn es nicht zu der von Ihnen gewünschten Abschaffung der Abgeltungssteuer kommt, könnten Sie nun die angesprochenen Ungerechtigkeiten, insb. die Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG) und bei Totalverlusten (§20 Abs. 6 Satz 6 EStG) abschaffen. Sie haben es nun in der Hand, widersinnige Steuerbescheide (z.B. - Steuerschuld entsteht obwohl Verlustsaldo oder - Steuerschuld höher als Gewinn - Jahr für Jahr steigender Verlustvortrag mit definitivem Verfall bei Versterben des Stpfl.) zu verhindern und damit Finanzämter vor einer Flut von Einsprüchen und Finanzgerichte vor zahllosen Klagen zu bewahren.

Mit herzlichen Grüßen
W. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns weiterhin für die Beseitigung von Ungerechtigkeiten in der Einkommensteuer einsetzen. Zusammen mit unseren Koalitionspartnern SPD und FDP werden wir notwendige Maßnahmen ergreifen, um unrechtmäßige Benachteiligungen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa Paus

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