Frage an Lothar Bisky bezüglich Verkehr

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Frage von Hans Ulrich W. •

Frage an Lothar Bisky von Hans Ulrich W. bezüglich Verkehr

Gott schütze uns vor Eurokraten wie Ramon Tremosa i Ballcells, der den 3. und 4. Rückspiegel am Auto erfinden will! Im Fond sitzende Personen sollten den rückwärtigen Verkehr vor dem Aussteigen beobachten können?
Und wenn es knallt, weil Oma trotzdem meint, aussteigen zu dürfen?
Verantwortlich ist immer noch der Fahrzeugführer! Und der allein hat zu entscheiden und auch zu verantworten, wann die Türen geöffnet werden müssen, sonst wäre der ggf. selbst gefährdet! Und so soll es auch bleiben.

Wie viele Milliarden an Steuergeldern verschleudern wir (die EU) eigentlich an solche Fachidioten?

Hans Ulrich Winkler

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Winkler,

in Europa kommen alljährlich etwa 400 Menschen, darunter insbesondere ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Motorradfahrer und Fußgänger, aufgrund der "toten Winkel" schwerer Nutzfahrzeuge zu Tode.
Obwohl schwere Nutzfahrzeuge nur 3 % aller Fahrzeuge in der EU ausmachen, sind sie in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union für 14 % der tödlichen Zusammenstöße mit jährlich mehr als 4000 Todesopfern verantwortlich.
Die Zahl der Todesopfer könnte nach Auffassung von Experten deutlich reduziert werden, wenn diese Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln oder immer erschwinglicheren Kamera-Monitor-Einrichtungen, aktiven Warnsystemen, vorausschauenden Notbremssystemen und Spurhalteassistenten ausgestattet würden.

Mit der schriftlichen Erklärung Nr. 81/2010 des Europäischen Parlaments, die bis zum 10.03.2011 zur Unterschrift ausliegt geht es darum, soll die EU-Kommission aufgefordert werden, die entsprechende, bereits existierende Richtlinie anhand der neuesten Erkenntnisse und technologischen Möglichkeiten zu überarbeiten. Diese Richtlinie bezieht sich wohlgemerkt auf Lastkraftwagen, nicht auf PKW.
In jedem Fall ist natürlich die das Fahrzeug führende Person verantwortlich für das eigene Fahrverhalten. Umso besser ist es dabei doch, wenn diese Person die bestmögliche Sicherheitsausstattung nutzen kann.

Ich hoffe, Ihre Sorge mit meiner Antwort beseitigt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Bisky