Wie setzen sie sich dafür ein, dass Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern gebaut werden dürfen?

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Lothar Rommelfanger
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Frage von Anke K. •

Wie setzen sie sich dafür ein, dass Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern gebaut werden dürfen?

Sehr geehrter Herr Rommelfanger, wie viele andere Bürger*innen nehmen wir die Energiewende ernst und wollen die große Sonneneinstrahlung auf unserem Dach zur Energiegewinnung nutzen. Allerdings ist unser Haus denkmalgeschützt. Wir fühlen uns machtlos und eingeschränkt und wünschen uns kompetente und lösungsorientierte Hilfe von unseren Landespolitiker*innen. Viele Grüße A. K.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K., erst einmal vielen Dank für Ihr Engagement, den die Energiewende können wir nur alle gemeinsam umsetzen.

Was Ihre Frage angeht, als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz habe ich mit dieser hierzu Anfang dieses Jahres eine Reform verabschiedet. Diese Reform ist am 15. März 2023 in Kraft getreten und sorgt dafür, dass künftig für das Anbringen von Solaranlagen auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, im Regelfall eine Genehmigung erteilt wird.

Sie finden die Reform hier:

https://mdi.rlp.de/fileadmin/03/Themen/Kulturelles_Erbe/Dokumente/Richtlinie_fuer_Denkmalbehoerden_im_Hinblick_auf_die_Genehmigung_von_Solaranlagen_an_oder_auf_Kulturdenkmaelern_nach___13_des_Denkmalschutzgesetzes.pdf

Dort ist unter Absatz 5 festgelegt, dass nur noch in Ausnahmefällen, etwa wenn es durch die Solarpanelen „zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals kommt“, sollen die Denkmalschutzbehörden nun gegen eine Genehmigung von PV-Anlagen entscheiden können. Sollte Ihr Antrag vor dieser Gesetzesänderung abgelehnt worden sein, dann müsste er ab diesem Jahr im Regelfall genehmigt werden. Falls Ihr Haus nach einer in diesem Jahr erfolgten Prüfung als Ausnahmefall eingestuft wurde, dann können Sie gerne mit mir unter meiner E-Mail Adresse Lothar.Rommelfanger@spd.landtag.rlp.de Kontakt aufnehmen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Rommelfanger

 

 

 

 

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