Frage an Ludwig Burkardt bezüglich Familie

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Ludwig Burkardt
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Frage von Uwe U. •

Frage an Ludwig Burkardt von Uwe U. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Burkardt,

dadurch, dass meine Frau aus gesundheitlichen Gründen die volle Erwerbsunfähigkeitsrente hat , haben wir das Problem, dass wir bei den Kinderbetreuungszeiten in der Kita nur die Mindeststundenanzahl bekommen , was einerseits dazu führt, dass meine Frau sich nach Arztbesuchen , Rehasport , Physioterapie u.ä. abhetzen muss um die Kinder pünktlich aus der Kita abzuholen , andererseits möchten die Kinder auch gerne mal etwas länger in der Kita bleiben, da es bei uns im Ort keinen Spielplatz gibt ( der nächste ist ca. 1 km entfernt) und auch viele Freunde in der Kita länger bleiben dürfen/müssen.

Deshalb meine Frage werden sie sich dafür einsetzen, dass die EU - Rente mit einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt wird? (z.B. für die Berechnung der Kita.Betreuungszeiten)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ubber,

nach Art. 1 Abs. 3 des brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes besteht die Möglichkeit, die Mindestbetreuungszeit auszuweiten.

Im Gesetzestext heißt es: "Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht."

Diese Formulierung zeigt, dass der Gesetzgeber nicht nur die Erwerbstätigkeit als den entscheidenden Grund für eine längere Betreuungszeit festgelegt hat, sondern insbesondere die familiäre Situation des Kindes.

Sollte also ein ablehnender Bescheid der Behörden zur Ausweitung der Betreuungszeit vorliegen, könnte dazu Widerspruch eingelegt und mit dem Hinweis auf die familiäre Situation des Kindes um eine genaue Prüfung des Einzelfalls gebeten werden.

Mit freudlichen Grüßen
Ludwig Burkardt