Frage an Luise Amtsberg bezüglich Recht

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Luise Amtsberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helmut E. •

Frage an Luise Amtsberg von Helmut E. bezüglich Recht

Umsetzung der EU Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU

Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode für dieses Thema einsetzen und damit einen Beitrag zur Abstellung von Missständen leisten?

Der Deutsche Bundestag hat es bisher versäumt, die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 in nationales Recht umzusetzen.
Die Frist hierfür lief am 20. Juli 2015 ab. Zwar hat die Fraktion der Bündnis90/Die Grünen am 22.4.2015 einen Antrag im Bundestag zur Umsetzung der genannten Richtlinie eingebracht, an der fehlenden Umsetzung hat sich jedoch bisher nichts geändert.
Das ist sehr bedauerlich, da die Richtlinie der EU gerade für schutzbedürftige Flüchtlinge wie Jugendliche, Schwangere, Kranke, Alte, Frauen mit oder ohne Kinder wesentlich bessere, menschenwürdigere Rahmenbedingungen der Aufnahme und Unterbringung in Deutschland gewährleisten würde. Leider wird auf schutzbedürftige (vulnerable) Personen kaum Rücksicht genommen.
Ich finde es bedauerlich, wenn Deutschland immer wieder darin auffällt, EU-Richtlinien nicht in nationales Recht umzusetzen.

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr E.,

in Deutschland existiert - entgegen der Auffassung der Bundesregierung - immer noch kein umfassendes Konzept zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen
Flüchtlingen, wie es die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU eigentlich vorschreibt. Die EU-Kommission hat deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Auf die spezielle Situation von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen – wie Opfer von sexueller Gewalt, Folteropfer und Betroffenen von Menschenhandel sowie Kinder und Kranke – muss im Asylverfahren und bei der Unterbringung und Versorgung Rücksicht genommen werden. Dies setzt zunächst voraus, dass die Verfahren so gestaltet sind, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt wird. Erst so können besondere Bedürfnisse bei den Aufnahmebedingungen sowie z.B. ein Therapiebedarf ermittelt und die nötige spezialisierte Betreuung und Behandlung eingeleitet werden. All dies ist bislang nur unzureichend umgesetzt und es fehlen vor allem bei der Unterbringung bundesweit gültige Mindeststandards für diesen Personenkreis. So liegt es derzeit im Ermessen der einzelnen Bundesländer und Kommunen, ob und wie sie die Aufnahmerichtlinie umsetzen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.

Die grüne Bundestagsfraktion wird sich auch in der nächsten Legislaturperiode dafür stark machen, dass die die Vorgaben für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge endlich umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Luise Amtsberg

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