Warum wir die sozaio Asstentenz für seelisch kranke nicht leistung der GKV und sind für nationales naturmononoment kalkberg Bad Segeberg
Sehr geehrter Herr E.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
Wir sehen jedoch, dass diese strikte Trennung den Bedürfnissen vieler Betroffener nicht gerecht werden. Gerade bei schweren oder chronischen psychischen Erkrankungen greifen medizinische Behandlung und soziale Unterstützung ineinander. Fehlt die notwendige Assistenz im Alltag, können Therapieerfolge gefährdet werden, Krisen häufiger auftreten und Krankenhausaufenthalte notwendig werden.
Deshalb setzen wir uns für eine stärker vernetzte und personenzentrierte Versorgung ein. Entscheidend sollte der individuelle Unterstützungsbedarf der Betroffenen sein, nicht die Frage, welcher Sozialleistungsträger formal zuständig ist. Wir wollen Versorgungslücken abbauen, die Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Krankenversicherung, Eingliederungshilfe und weiteren Leistungsträgern verbessern sowie niedrigschwellige psychosoziale Unterstützungsangebote stärken.
Anbei finden sie unseren Antrag „Psychotherapie stärken, Versorgung endlich reformieren“ (BT-Drs. 21/4954): https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf.
Zu Ihrem zweiten Anliegen möchten wir gerne nachfragen: Meinen Sie mit dem „nationalen Naturmonument Kalkberg Bad Segeberg“ die Ausweisung des Kalkbergs als Nationales Naturmonument oder ein anderes konkretes Vorhaben? Wenn Sie Ihr Anliegen etwas näher erläutern, beantworten wir Ihre Frage gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Team Amtsberg
