Frage an Manfred Weber bezüglich Verbraucherschutz

Portrait von Manfred Weber
Manfred Weber
CSU
30 %
19 / 63 Fragen beantwortet
Frage von Robert L. •

Frage an Manfred Weber von Robert L. bezüglich Verbraucherschutz

Ich bin letztes Jahr im März mit der Iberia von München über Madrid nach Mexiko City geflogen. In Madrid hatten wir 8 Stunden Verspätung weil Iberia kein Crew für das bereitstehende Flugzeug hatte. Die Verspätung erfolgte im Zweistundentakt, damit brauchte Iberia keine Hotelunterbringung organisieren. Der Rückflug von Mexiko City war dann überbucht. Der Schlichtungsvorschlag von der VCD Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin wurde von Iberia abgelehnt, weil keine Rückbestätigung erfolgte, dies gibt es aber seit Jahren nicht mehr, also eine glatte Lüge. Die VCD Schlichtungsstelle muss dies akzeptieren, weil sie keine rechtliche Möglichkeit hat, gegen eine solche Vorgehensweise vorzugehen. Ich wendete mich dann an das LBA. Auch dort der Befund: Verstoß gegen den Artikel 6 der EU-Verordnung Nr. 261/2004. Das LBA hat nun die Unterlagen an das Ministerium nach Spanien geschickt.

Lange Vorgeschichte, aber nun die Frage:
Es gibt eine EU-Verordnung in der eigentlich alles geregelt ist.
Eine glatte Falschaussage von der Fluggesellschaft Iberia genügt jedoch um diese Verordnung auszuhebeln.
Welchen Wert haben solche Verordnungen?
Glauben Sie es ändert sich was (Beispiel Iberia), wenn die CSU im Euro-Parlament bleibt?

Portrait von Manfred Weber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lehner,

vielen Dank für Ihre Anfragen.

zu 1.:

Eine einzige EG-Verordnung, in der alles geregelt wird, gibt es nicht. Eine Verordnung ist ein einzelnes Gesetz zu einem bestimmten Sachverhalt, in Ihrem Fall zum Verbraucherschutz von Fluggästen.

zu 2.:

Verordungen der europäischen Gemeinschaft sind nach Art. 249 Abs. 2 des EG-Vertrags verbindliche und allgemeingültige Rechtsakte, die in allen Mitgliedstaaten der EU gelten. Im Gegensatz zu den EG-Richtlinie müssen sie von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht zuerst in nationales Recht umgesetzt werden, was bedeutet, dass sie von den Mitgliedstaaten auch nicht abgeändert werden können. Aufgrund dieser unmittelbaren Wirkung und Anwendbarkeit stehen EG-Verordnungen als Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts über dem nationalen Recht. Durch die oben erwähnte Unmittelbarkeit haben auch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen (Van Gend & Loos-Kriterien) die Möglichkeit, vor dem EuGH in Luxemburg ihre Rechte einzuklagen.

zu 3.:

Die CSU-Abgeordenten haben durch Ihre Arbeit in den verschiedenen Ausschüssen und durch ihr Abstimmungsverhalten im Plenum die Möglichkeit, das Gemeinschaftsrecht entscheidend mitzugestalten. Gesetze, die in Bayern und Deutschland gültig sind, gehen immer öfters auf Entscheidungen in Brüssel zurück. Aber auch bayerische "Erfindungen" wie etwas das Modell der Schleierfahndung dienten bereits erfolgreich als Vorbild und flossen in die Brüsseler Gesetzgebung mit ein. Bei der Ausarbeitung und Umgestaltung von Richtlinien und Verordnungen ist daher der Dialog der Abgeordneten mit Bürgern und Verbänden von Bedeutung, um deren Bedürfnisse kennen zu lernen und die Gesetzgebung danach ausrichten zu können. In dem von Ihnen geschilderten Fall respektiert eine Fluggeseschaft die ihr auferlegten Gesetzte nicht. Die Europaparlamentarier waren zwar an der Gesetzgebung des betreffenden Gesetzes beteiligt, haben aber aufgrund der Gewaltenteilung keine Möglichkeit, die Einhaltung des Gesetzes durchzusetzen. Dafür sind die Behörden zuständig.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Manfred Weber
Manfred Weber
CSU