Frage an Manfred Weber bezüglich Staat und Verwaltung

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Manfred Weber
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Frage von Ludwig M. •

Frage an Manfred Weber von Ludwig M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Weber!

Als Abgeordnerter im Europäischen Palament wende ich mich mit einer Frage an Sie:

Aufgrund dessen, dass die aktuelle Bundesregierung massiv gegen den Grundsatz des Alimentationsprinzip (geregelt im Art. 33 Abs. 5 GG) verstoßen hat, indem sie die Versprochene Reduzierung den "Weihnachtsgeldes"für Bundesbeamte in Höhe von ca. 2,5% zum 31.12.2010 willkürlich verlängerte hat, sehe ich dieses Gebot beschädigt.

Sind Sie als Abgeordneter für ein Streikrecht der Beamten auf Europäischer Grundlage und Verfassung, damit diese Beschäftigungsgruppe auch gegen solche massiven Verstöße des Alimentationsprinzip vorgehen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Maatz

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Sehr geehrter Herr Maatz,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Europarecht für das Dienstrecht der Beamten der Mitgliedstaaten keine Vorgaben hinsichtlich des Streikrechts macht.

EU-Beamte dürfen zwar streiken und die Beamten einer Reihe von Mitgliedstaaten auch, in Deutschland ist aber das Streikverbot für Beamte eingebettet in das besondere Loyalitätsverhältnis des Dienstherren und des Beamten, dem auch das von Ihnen zitierte so genannte Alimentierungsgebot zuzuordnen ist.

Das Europarecht bietet auch keine weitere Grundlage für eine Abschaffung des Streikverbots für Beamte oder sonstige Angleichung des Beamtenrechts in den Mitgliedstaaten.

Es bleibt im Falle der Verlängerung der Kürzung des Weihnachtsgelds nur übrig, Sie auf den Rechtsweg zu verweisen, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Kürzung des Weihnachtsgelds das Alimentierungsprinzip verletzt.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch auf die Besoldungskürzungen für Beamte in vielen Mitgliedstaaten mit Blick auf die wirtschaftliche Situation einzelner Staaten verweisen, ebenso auf die 2011 anstehende Besoldungskürzung für EU-Beamte, die im Gegensatz zu Beamten in Mitgliedstaaten gar kein Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber

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