Frage an Manfred Zöllmer bezüglich Verbraucherschutz

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Manfred Zöllmer
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Frage von Wilfried R. •

Frage an Manfred Zöllmer von Wilfried R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

die Gentechnik-Befürworter argumentieren, daß man z.B. Pflanzen und Tiere mit gentechnischen Verfahren so optimieren kann, daß sie qualitativ besser und/oder preiswerter herzustellen sind. Wenn diese Aussage zutrifft, gilt sie sicher potentiell für alle Tiere und Pflanzen, die der menschlichen Ernährung dienen. Es ist also realistisch, davon auszugehen, daß es nur eine Frage der Zeit ist, bis die überwiegende Mehrheit dieser Tiere und Pflanzen gentechnisch optimiert werden.
Stimmen Sie dieser Aussage zu?

Die Umweltbeauftragen der Gliedkirchen der Evangelischen Kirchen in Deutschland haben in großer Sorge um unsere Erde und mit aller Sorgfalt einen 9-Punkte-Katalog für eine ökologische Risikoforschung der Agrogentechnik erarbeitet und an Forschungsministerin Dr. Schavan gesandt.
Unterstützen Sie den 9-Punkte-Katalog?

Welche Lebensmittel sollten generell genmanipuliert angeboten werden?
Um wieviel Prozent sollte die Biodiversität pro Jahr reduziert werden?
Sollte die SPD Parteispenden von Monsanto ablehnen?

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Ruh

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ruh,

vielen Dank für Ihre Nachfragen. Das Thema Gentechnik bei Pflanzen und Lebensmitteln ist ein sehr sensibles Thema und die SPD hat sich dort eindeutig positioniert.

Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ab. Insoweit wüsste ich nicht, welche Lebensmittel genmanipuliert unbedingt angeboten werden müssten.

Im Gentechnikrecht haben wir Anfang 2006 das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Das Gesetz dient der vollständigen Umsetzung der europäischen Freisetzungsrichtlinie. Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 regelt die Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) zu Erprobungs- oder Forschungszwecken. Sie gilt auch für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen.

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes wurden 2007 verantwortbare Erleichterungen für die Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland beschlossen, wobei der Schutz von Mensch und Umwelt oberstes Ziel ist und bleibt. Die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern sowie die Koexistenz der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen wird gewährleistet. Die Haftungsregelung blieb unverändert bestehen und das öffentlich einsehbare Standortregister erhalten. Durch eine neue Regelung zur Kennzeichnung von Produkten „ohne Gentechnik“ können insbesondere Verbraucher erkennen, dass die Lebensmittel ohne Gentechnik hergestellt wurden und die Tiere gentechnikfreies Futter bekommen haben.

Ich gehe nicht davon aus, dass die Firma Monsanto der SPD Parteispenden unterbreitet.

Wie sich der Bereich Grüne Gentechnik unter einer neuen Regierung nunmehr entwickeln wird muss man abwarten. Wir werden uns dies im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher genau anschauen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer