Frage an Manfred Zöllmer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Manfred Zöllmer
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Frage an Manfred Zöllmer von Volker F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

ich habe eine Frage verbunden mit einer Anregung.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Müsste sich der Bundestag logischerweise nun nicht auflösen,da die Wahl ja lt. Urteil des Gerichts verfassungsgemäß zustande gekommen ist ?

Meine Anregung für eine Neufassung des Wahlgesetz wäre,alle zur Zeit im Bundestag vertretene Parteien in die Beratung mit einzubeziehen,also auch Die Linke.
Ich würde das für eine demokratische Selbstverständlichkeit halten,zumindest in solchen Sachfragen,die ideoligischen Grabenkämfe beiseite zu schieben.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Fieseler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fieseler,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht deutlich entschieden, dass die unter der aktuellen schwarz-gelben Regierung verabschiedeten Änderungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) mit dem neu gestalteten Verfahren zur Zuteilung von Abgeordnetensitzen im Deutschen Bundestag gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien verstößt. Das Wahlrecht ist – wie Sie auch schreiben – verfassungswidrig.

Wir von der SPD und die Grünen sowie eine Vielzahl einzelner Bürgerinnen und Bürger hatten gegen das von der Bundesregierung verabschiedete BWG geklagt und sind nunmehr sehr erfreut, dass die Demokratie durch das Urteil gestützt wurde und der geplante und absehbare Machtmissbrauch der Bundesregierung durch ihr Wahlrecht gestoppt wurde.

Mit dieser Entscheidung wird aber nicht die letzte Bundestagswahl ungültig, sondern vielmehr muss ein neues Wahlrecht in nächster Zeit und auch vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden. Der jetzige Bundestag muss sich auch nicht auflösen.

Nach eigenem Bekunden bemüht sich die Bundesregierung jetzt, auch im Gespräch mit der Opposition ein verfassungsgemäßes Wahlrecht zu entwickeln. Wir sind gesprächsbereit. Inwieweit die Partei Die Linke eingebunden wird oder sich an den Gesprächen beteiligen will obliegt nicht meinem Verantwortungsbereich. Grundsätzlich halte ich es aber für sinnvoll, dass nach diesem Urteil die im Bundestag vertretenen Parteien zu einem Kompromiss kommen, den alle Parteien mittragen können und der nicht mehr verfassungswidrig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer, MdB