Frage an Manfred Zöllmer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Manfred Zöllmer
SPD
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Frage von Jens K. •

Frage an Manfred Zöllmer von Jens K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

plant NRW ebenso wie mehrere Bundesländer und Städte die Enteignung von Wohneigentum für Flüchtlinge?
Würden Sie einem solchen Gesetz zustimmen (Ja oder Nein)?

Wie kann es sein das Bürger durch den Staat oder die Städte entmündigt werden, weil diese unfähige Regierung seine Grenzen aufmacht, für die man Jahrelang spart. Ich als Besitzer möchte selbst entscheiden, wer oder was in mein Eigentum einzieht. Ich komme mir immer mehr vor wie in einer demokratischen Diktatur die durch Ihre Gesetze gesteuert wird.
Sollte so ein Gesetz in meiner Stadt in NRW oder im Bund vorkommen, werde ich zukünftig mein Kreuz dort machen wo man die verantwortlichen Parteien dafür bekämpft.
Ich habe bisher immer demokratisch gewählt, was aber hier passiert überschreitet eine persönloiche Grenze.

Und kommen Sie nicht mit Fadenscheinlichen Ausreden schauen Sie sich das Leid an, es kann nicht sein das wir uns das Elend der Welt zu unseren machen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuhlmann,

ich danke für Ihre Anfrage, in der Sie Ihre Befürchtungen hinsichtlich möglicher Enteignungen in Nordrhein-Westfalen deutlich zum Ausdruck bringen.

Als Bundestagsabgeordneter habe ich nicht über etwaige Landesgesetze abzustimmen – das machen die Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag in Düsseldorf.

Anlass Ihrer Sorge ist vermutlich die Entscheidung des Hamburger Senats. Die Stadt Hamburg hat Anfang des Monats ein Gesetz zur Beschlagnahme von Gewerbeimmobilien beschlossen. Damit soll die Unterbringung neu ankommender Flüchtlinge gesichert werden. Hamburg ist wegen fehlenden Wohnraums derzeit nicht in der Lage, alle ankommenden Flüchtlinge unterzubringen. Aus diesem Grund hat die Hamburgische Bürgerschaft ein Regelwerk zur Beschlagnahme von leerstehenden (!) Gewerbeimmobilien beschlossen. Es geht um Hallen, in denen viele Menschen unterkommen können. Privatwohnungen sind davon in keiner Weise betroffen. Zudem ist die Regelung bis März 2017 befristet und läuft automatisch aus.

Die Situation in einem engen Ballungsraum wie Hamburg ist anders als in einem Flächenbundesland wie Nordrhein-Westfalen.

Hinsichtlich der Wohnungsproblematik haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der soziale Wohnungsbau gestärkt wird. Die Kompensationsmittel, die der Bund den Ländern für die soziale Wohnraumförderung zahlt, werden um jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2019 erhöht. Das sind insgesamt 2 Milliarden Euro, die für den sozialen Wohnungsbau zusätzlich zur Verfügung stehen.

Bundesbauministerin Hendricks hat sich für diese deutliche Erhöhung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt, damit es mehr bezahlbaren Wohnraum für alle gibt — nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Berechtigten in diesem Land. Das wird die Situation mittelfristig entkrampfen. Es ist aber Aufgabe der Kommunen derzeit ganz konkret – gerade auch im Hinblick auf die kältere Jahreszeit – die Menschen, die hier sind, winterfest unterzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer