Frage an Manuel Sarrazin bezüglich Soziale Sicherung

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Manuel Sarrazin
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christoph R. S. •

Frage an Manuel Sarrazin von Christoph R. S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Sarrazin
Kann es sein, dass Riester-, Rüruprente, die alte steuerfreie Lebensversicherung u.a. nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Versicherungskaufleute sind und viel zu hohe Verwaltungskosten bei sehr niedriger Rendite haben?
Kann es sein, dass Bank- und Versicherungskaufleute ihren Wissenvorsprung immer nur dazu nutzen um hohe Provision zu erwirtschften und Anlageprodukte einem verkaufen wollen, die zu teuer sind?

?, dass eigenverantworlich gesuchte Finanzprodukte immer günstiger sind?
? dass die Laibrenten viel zu wenig Rente pro eingezahltem Geld bringen und die Versicherung den großen Rest einkassiert?
Was halten sie davon statt Rürup, Riester private Pensionskassen bei der Bundesversicherungsanstallt einzubetten, wo jeder zukünfigte Renter sofort sein Kapital zu einer anderen Pensionskasse wechsen kann wenn jemand die Verwaltungskosten erhöht?
wo jede Verwaltungskostenart nebst absichernde Optionsscheine, Versicherungsrisiken und Fondgebühren genau aufgeschlüsslt werden müssen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Strebel,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Vorschläge.

Interessieren wird Sie sicher der Antrag der Grünen Bundestagsfraktion 16/8759, in dem es um ein individuelles Altersvorsorgekonto geht. Sie finden den Antrag unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608759.pdf . Ein Auszug:

Forderungen:

„umgehend eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines steuerlich geförderten individuellen Altersvorsorgekontos vorzulegen, die folgende Eckpunkte umsetzt:

a) Förderung

- Die Förderung des Altersvorsorgekontos soll allen Bürgerinnen und Bürgern offen stehen.

- Die staatliche Förderung besteht grundsätzlich aus der Steuerfreiheit der ein- gezahlten Beiträge bis 3 000 Euro pro Jahr und Zulagen. Die Neugestaltung der Altersvorsorgeförderung erfolgt aufkommensneutral.

- Sämtliche Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die auf dem Altersvorsorgekonto auflaufen, sind so lange steuerfrei, bis sie entnommen werden.

b) Förderverfahren

- Die Begünstigten können bei Finanzinstituten ihrer Wahl ein Altersvorsorgekonto eröffnen. Voraussetzung ist nur, dass diese Finanzinstitute im Inland zu- gelassen sind und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Art und Anzahl der Kapitalanlageprodukte im Altersvorsorgekonto unterliegen keinen Beschränkungen. Die Begünstigten können aus der Angebotspalette des jeweiligen Finanzinstituts frei auswählen.

- Für die Förderung ist die Vorlage eines Vertrages beim Finanzamt notwendig, der mit einem Finanzinstitut abgeschlossen wurde, das auch über die Einzahlungen und Auszahlungen wacht und darüber eine jährliche Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erstellt.

- Die Begünstigten müssen die auf das Altersvorsorgekonto eingezahlten Beiträge in der Einkommensteuererklärung angeben, um die steuerliche Abziehbarkeit zu erhalten.

c) Entnahmen/Nachgelagerte Besteuerung

- Für Auszahlungen gibt es keine formalen Beschränkungen wie beispielsweise ein Mindestalter. Allerdings müssen Auszahlungen grundsätzlich in vollem Umfang zum individuellen Steuersatz versteuert werden. Die Begünstigten müssen diese Auszahlungen in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

- Auszahlungen aus dem Altersvorsorgekonto sollen mit einer Quellensteuer von 25 Prozent auf den abfließenden Betrag als Vorauszahlung vom auszahlenden Finanzinstitut an das Finanzamt weitergeleitet werden. Mit der Einkommensteuererklärung wird anschließend die Differenz zum individuellen Steuersatz an das Finanzamt nachbezahlt bzw. vom Finanzamt erstattet.

- Hat der Begünstigte bei Auszahlung nur ein sehr geringes Einkommen, z. B. aus Hartz IV, Alters- oder Invalidenrente, können schon bei der Quellenbesteuerung z. B. das Existenzminimum über den Grundfreibetrag berücksichtigt und eine überhöhte Besteuerung vermieden werden.

d) Mehr Altersschonvermögen

Die Ersparnisse auf dem Altersvorsorgekonto sollen von der Anrechnung auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen freigestellt sein. Eine vorübergehende Notlage soll nicht dazu führen, dass Vermögen zur Vorsorge für das Alter aufgezehrt wer- den muss.

e) Integration der selbstgenutzten Wohnimmobilie

Das Finanzierungskapital für selbstgenutztes Wohneigentum kann steuerfrei aus dem Altersvorsorgekonto entnommen werden. Die entnommenen Beträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase wieder in das Altersvorsorgekonto eingelegt werden. Alternativ zu diesem Entnahmemodell kann eine um 30 Prozent abgesenkte Förderung z. B. zur Tilgung eines Baudarlehens gewählt wer- den. Das bedeutet, dass zur Nutzung des Steuervorteils statt 3 000 Euro nur 2 100 Euro maximal absetzbar sind.

f) Entnahmen für Bildungszwecke prüfen

Es ist ein Modell zu entwickeln, das Entnahmen für zertifizierte berufliche Weiterbildung möglich macht und sich an den Regelungen für die Immobilienentnahme orientiert.

g) Integration privater und betrieblicher Altersvorsorge

- Riester-Verträge können problemlos in das Altersvorsorgekonto eingebracht werden.

- Grundsätzlich sollen alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge Zugang zum Altersvorsorgekonto bekommen, solange der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Altersvorsorgeleistung erhält. Dies gilt also vor allem für Entgeltumwandlung.

h) Transparenz und Schutz für die Vorsorgesparenden

- Die Anbieter müssen die wichtigsten Informationen zum Altersvorsorgekonto in einem „Produktinformationsblatt“ vollständig und übersichtlich dar- stellen. Die Anbieter haften dafür, dass ihre Angaben zutreffend und vollständig sind. Die Zillmerung von Kosten ist nicht zulässig.

- Die Anbieter müssen jährlich schriftlich informieren über den Stand des Vorsorgevermögens, über alle Kosten und Erträge sowie darüber, ob und ggf. wie ethische, soziale und ökologische Anlagekriterien berücksichtigt werden.

- Die Anbieter sind verpflichtet, den Sparenden zu garantieren, dass zumindest die eingezahlten Beiträge zum Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen. Im Falle von Verrentungen sind die Anbieter verpflichtet, Unisextarife anzubieten.“

Weitere Informationen finden Sie hier: www.gruene.bundestag.de >> Themen A-Z >> Rente http://www.gruene-bundestag.de/cms/rente/rubrik/12/12188.rente.html

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an mich oder die Fachpolitiker/innen meiner Fraktion.

Freundliche Grüße,

Manuel Sarrazin