Inwiefern halten Sie es für vertretbar, dass das Luftkampfsystem der Zukunft (Future Combat Air System/FCAS) auch in Länder außerhalb der NATO und EU exportiert werden soll?

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Manuela Rottmann
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Frage von Elvin C. •

Inwiefern halten Sie es für vertretbar, dass das Luftkampfsystem der Zukunft (Future Combat Air System/FCAS) auch in Länder außerhalb der NATO und EU exportiert werden soll?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr C.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich halte den Export von FCAS in Drittländer für nicht vertretbar. Gemäß der politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern dürfen diese grundsätzlich nicht in Drittstaaten exportiert werden. Leider mussten wir in der Vergangenheit aber beobachten, dass die Bundesregierung zunehmend gegen ihre eigenen Grundsätze verstößt und dass zunehmend mehr als die Hälfte der Ausfuhren in solche Drittländer erfolgten. Damit muss endlich Schluss sein. Deshalb haben wir auch in dieser Wahlperiode einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Einführung eines verbindlichen Rüstungsexportgesetzes vorsieht. Diesen Antrag können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/018/1901849.pdf

Hinsichtlich des Projektes FCAS kommt hinzu, dass das Projekt gemeinsam mit Frankreich und Spanien realisiert werden soll und es noch jede Menge Klärungsbedarf hinsichtlich der Kriegswaffenexporte bei dem Projekt gibt. Insbesondere Frankreich hat Rüstungsexporte in der Vergangenheit noch weniger restriktiv gehandhabt als die Bundesregierung. Problematisch ist in dem Zusammenhang ein Zusatzabkommen, welches Frankreich und Deutschland im Zusammenhang mit dem Aachener Abkommen 2019 vereinbart haben. Dieses Zusatzabkommen ist quasi eine Rückkehr zum Schmidt-Debré-Abkommen der 1970er Jahre, welches besagte, dass sich die beiden Regierungen gegenseitig nicht daran hindern werden, Kriegswaffen oder sonstiges Rüstungsmaterial, das aus einer gemeinsam durchgeführten Entwicklung oder Fertigung hervorgegangen ist, in Drittländer auszuführen oder ausführen zu lassen. Jede der beiden Regierungen verpflichtete sich, die für die Lieferung von Einzelteilen und Komponenten an das ausführende Land erforderlichen Genehmigungen zu erteilen.

In dem Zusatzabkommen zum Aachener Vertrag heißt es wörtlich: „Eine Vertragspartei widerspricht einer von der anderen Vertragspartei beabsichtigten Verbringung oder Ausfuhr an Dritte nicht, außer in dem Ausnahmefall, in dem ihre unmittelbaren Interessen oder ihre nationale Sicherheit dadurch beeinträchtigt würden.“ Danach wird künftig nicht einmal mehr differenziert, ob es sich bei dem Empfängerland um einen Bündnispartner handelt oder nicht. Selbst bei Verstößen eines Kooperationspartners gegen den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, soll danach ein Widerspruch gegen den jeweiligen Export nicht mehr erfolgen. Damit verstößt das Abkommen gegen verbindliches europäisches Recht und setzt die deutschen Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung außer Kraft.

Dies war auch einer von vielen Gründen warum wir die Freigabe von Haushaltsmitteln für FCAS bislang abgelehnt haben. Unseren Antrag, der sich gegen das Zusatzabkommen richtet können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/150/1915077.pdf

Wir hatten hierzu auch eine Aktuelle Stunde beantragt: https://www.gruene-bundestag.de/themen/sicherheitspolitik/aktuelle-stunde-zu-geheimabkommen-mit-frankreich

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Rottmann

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