Frage an Marco Buschmann bezüglich Wahlprüfung

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Marco Buschmann
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Frage von roland n. •

Frage an Marco Buschmann von roland n. bezüglich Wahlprüfung

Damit der Bundetag kleiner wird, müssen die Erst- und Zweitstimmen besser harmonieren. Könnte man nicht einfach für ein Direktmandat eine ABSOLUTE Mehrheit verlangen? Jeder Landrat oder Bürgermeister braucht eine absolute Mehrheit, für ein Direktmandat reicht oft schon ein Drittel der Stimmen. Dann wäre ein Durchmarsch, wie ihn die CSU in Bayern hingelegt hat (ALLE Direktmandate!), kaum möglich. Je mehr Parteien konkurrieren, desto einfach wird es für die relativ stärkste Partei die allermeisten Direktmandate abzusahnen und damit schießt die Zahl der Ausgleichsmandate nach oben und bläht den Bundestag auf.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neher,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Vorschlag für eine Reform des Wahlrechts.

Zwar würde ihr Vorschlag tatsächlich einige Ausgleichsmandate obsolet machen. Auf der anderen Seite würde eine solche Regelung dazu führen, dass viele Wahlkreise keinen direkt gewählten Vertreter im Bundestag hätten, andere hingegen schon. Dass die Erststimmen der Menschen aus Wahlkreisen mit rein zufällig diverseren Mehrheitsverhältnissen zur Vermeidung von Ausgleichsmandaten nicht gezählt werden, halte ich für nicht erforderlich, da mildere Mittel zur Verkleinerung des Bundestages in Betracht kommen, die die Grundentscheidung für eine personalisierte Verhältniswahl nicht antasten.

So sieht der Gesetzentwurf, den wir zusammen mit Grünen und Linken eingebracht haben, vor, das Verhältnis von Direktmandaten und Listenmandaten deutlich zugunsten der Listenmandate zu verändern. Konkret soll die Zahl der Wahlkreise (und damit der Direktmandate) auf 250 reduziert und die Sollgröße des Bundestages moderat auf 630 Sitze erhöht werden. Außerdem sieht unser Gesetzentwurf vor, das Mindestsitzzahlverfahren abzuschaffen, das eingeführt wurde, um die Landeslisten vor Anrechnung von Direktmandaten aus anderen Ländern zu schützen, und zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages führt. Denn durch dieses Verfahren werden zusätzliche Sitze zugeteilt, ohne dass dabei Überhangmandate auszugleichen wären. Bei der Bundestagswahl 2013 war der Aufwuchs von 598 auf 631 Mandate allein durch das Sitzkontingentverfahren bedingt.

Gerne möchte ich Ihnen an dieser Stelle auch meinen Kollegen Konstantin Kuhle empfehlen. Als zuständiger Berichterstatter steht er Ihnen für einen vertiefenden Austausch gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter konstantin.kuhle@bundestag.de.

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer

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