Die FDP möchte u.a. keine Erhöhung der Regelsätze über den Inflationsausgleich hinaus. Warum keine gesonderte Regelung für die Allerschwächsten in der Gesellschaft?
Als Justizminister wissen Sie sicherlich, dass es auch Menschen gibt, die aufgrund von chronischer Krankheit oder Schwerbehinderung in der Grundsicherung nach SGB XII sind. Sie werden trotz der Entlastungspakete besonders hart getroffen, dürfen schon rechtlich keine Rücklagen bilden, können sich u.U. wichtige Medikamente nicht leisten, sparen bei Essen und Trinken, können nichts zuverdienen. Die FDP ist gegen höhere Regelsätze zumindest für diese Gruppe oder andere Schutzmaßnahmen wie Moratorien.
Warum? Sollten diese Menschen nicht zumindest im Rahmen des neuen Bürgergeldes eine besondere Aufmerksamkeit bekommen, um sich ins Leben zurück zu kämpfen und in Würde leben zu können? Und welche Verbesserungen möchten Sie persönlich im Rahmen des SGB IX bzw. BTHG für diese Menschen?
Ich verstehe die FDP mit ihrer andauernden Ablehnung hier nicht. Hartz IV etc. ist nicht 1:1 auf die Lebenssituation dieser Menschen, die besondere Hilfe brauchen, anwendbar. Ist das Würde und Solidarität?
Sehr geehrter Herr K.
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.
Als Freie Demokraten wie als Ampelkoalition verfolgen wir den Grundsatz, dass Leistung sich für jeden und jede lohnen muss. Gleichzeitig ist für uns klar: Wer unverschuldet auf gesellschaftliche Unterstützung angewiesen ist, muss sich auf die Solidargemeinschaft verlassen können.
Mit dem neuen Bürgergeld, durch welches wir das alte Arbeitslosengeld II ersetzen wollen, möchten wir unter anderem genau diese Gruppen besser stellen. Für erwerbsgeminderte Personen sowie Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung möchten wir als Freie Demokraten zudem die Möglichkeit, durch Erwerbstätigkeit ihr Einkommen zu verbessern, deutlich ausweiten.
Eine weitere Gruppe, welche ihre Situation nicht verantworten kann, sind die Kinder und Jugendlichen. . Aktuell bestraft der Staat Fleiß und erschwert soziale Teilhabe, weil Jugendliche von ihren 450 € nur 170 € behalten dürfen. Mit der Änderung dieser Regelung wird die unfairste Leistungsfeindlichkeit des bisherigen Hartz-IV-Systems auf Drängen der FDP abgeschafft.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann