Folgen Sie, als Bundesjustizminister wie Ihre Parteikollegen, der Linie gegen »die zeitnahe Angleichung der Regelbedarfe« zu votieren, trotz zweier Urteile des BVerfG aus 2010/14?

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Frage von Markus R. •

Folgen Sie, als Bundesjustizminister wie Ihre Parteikollegen, der Linie gegen »die zeitnahe Angleichung der Regelbedarfe« zu votieren, trotz zweier Urteile des BVerfG aus 2010/14?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Sie haben einen Eid auf unsere Verfassung geschworen. Das höchste Gut, was der Bundesrepublik Deutschland bei ihrer Gründung beschert wurde. Sie sind der derzeit höchste Repräsentant der Rechtsordnung in unserem Lande. Wenn Ihre Parteikollegen, insbesondere die Herren Christian Dürr und Lindner sich darin versteigen, dass eine Erhöhung der Existenzsicherung nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dann ist das Rechtsbruch. Darf ich Sie fragen, ob Sie als Bundesminister der Justiz: solch elementaren Verstöße gegen die BVerfG-Urteile gutheißen?

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Sehr geehrter Herr R.

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Mit der Einführung des Bürgergelds möchten wir den Menschen Chancen durch Freiräume eröffnen, um dem Einzelnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Deshalb werden wir unter anderem die Hinzuverdienstgrenzen erhöhen und Weiterbildung sowie Qualifikation stärker fördern. Das Bürgergeld soll für jeden Einzelnen ein Sprungbrett und keine Fessel darstellen.

Die Regelsätze werden jährlich sowohl an die Inflation als auch an die aktuelle Lohnentwicklung angepasst. Damit setzen wir auch die Vorgaben des    Bundesverfassungsgerichts um.  Das von Ihnen angeführten Urteile zur Festlegung der Berechnungsmethode aus dem Jahre 2010 ist bereits von Vorgängerregierungen umgesetzt worden. Im Jahre 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Regelsätze bestätigt. 

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann

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