Hallo H.Buschmann, wann gedenken Sie endlich,diese sogenannten,,Klimaaktivisten" aus dem Verkehr zu ziehen, damit arbeitswillige Bürger ungehindert ihrem Job nachgehen können?
Sehr geehrter Herr C.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Friedlicher Protest ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die Versammlungsfreiheit genießt zurecht einen hohen Stellenwert in unserer Verfassungsordnung. Wo die Grenze zu Straftaten überschritten werden, ist der Rechtsstaat jedoch in der Verantwortung, geltendes Recht durchzusetzen und dabei zum Beispiel auch eine reibungslose Notfallversorgung durch Rettungswagen sicherzustellen.
Ob die Grenzen der Versammlungsfreiheit überschritten werden, kann stets nur im Einzelfall und verbindlich nur durch die hierfür zuständigen unabhängigen Gerichte entschieden werden. Es liegt dann in der Verantwortung der örtlichen Polizeikräfte, nach Maßgabe der Polizeigesetze gegen Störungen einzuschreiten.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB