Nennen Sie bitte den Grund, warum Deutschlands zuständige "Staatsdiener" die EU-Regeln zu Hinweisgebern (Whistleblower) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben ?
Sehr geehrte Frau H.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Bundesministerium der Justiz hat am 13. April 2022 einen Referentenentwurf veröffentlicht, der den Erlass eines Hinweisgeberschutzgesetzes, kurz HinSchG vorsieht. Dieses schafft einen klaren Rechtsrahmen für Menschen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit von Straftaten oder bestimmten anderen Rechtsverstößen erfahren und diese Missstände bei ihren Arbeitgebern oder staatlichen Stellen melden wollen. Das HinSchG legt fest, wie diese Meldungen erfolgen können und wie das weitere Verfahren aussieht. Außerdem legt es Schutzinstrumente für die Hinweisgeber fest. Damit kommt die Bundesregierung auch ihrem Regelungsauftrag durch die EU-Hinweisgeberschutz-RL nach.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB