Nennen Sie das Gerechtigkeit und wie verhält sich das Stadler-Urteil zu dem Leitsatz: Vor Gericht sind alle gleich?

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Frage von Uwe C. •

Nennen Sie das Gerechtigkeit und wie verhält sich das Stadler-Urteil zu dem Leitsatz: Vor Gericht sind alle gleich?

Auf T-Online ist heute zu lesen, dass der ehemalige Audichef Stadler nur auf Bewährung und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wird.
Dieser Mann ist als Audichef für einen Milllionenbetrug an zigtausenden Dieselmotorenkäufern verantwortlich!.
Zuvor hatte er jahrelang seine Unschuld beteuert. Erst nach dem Hinweis des Gerichts auf eine drohende Gefängnisstrafe gestand der 60-Jährige im Mai. Er hat also jahrelang das Gericht und die Öffentlichkeit belogen!
Jetzt ist er gegen Zahlung einer hohen Geldstrafe zwar als Betrüger verurteilt, kann aber das Gericht als freier Mann verlassen.

Wer also viel Geld hat, kann sich also von einer Freiheitsstrafe in diesem Land freikaufen.

Finden Sie diese Rechtsprechung gerecht?

Wie wollen Sie das z. B. einem Rentner gegenüber rechtfertigen, der sein Parkknöllchen aus Geldmangel nicht bezahlen kann und in Erzwingungshaft muss?

Werden Sie protestieren?

PS.
Nach diesem Stadler-Urteil geht mein Vertrauen in diesen "Rechtsstaat" gegen null

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Sehr geehrter Herr C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß § 257c StPO kann das Gericht sich mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung in geeigneten Fällen über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen. Bestandteil jeder Verständigung soll ein Geständnis sein.

Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen. Die Strafzumessung ist Sache des Gerichts. Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Ein Geständnis ist hierbei regelmäßig als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen. Auch kann etwa eine lange Verfahrensdauer sowie unter bestimmten Umständen auch der Vollzug von Untersuchungshaft berücksichtigt werden. 

Aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz und dem Grundsatz der Gewaltenteilung äußere ich mich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.  

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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