Sehr geehrter Herr Buschmann, aktuell sieht es ja so aus, dass trotz aller gegenteiligen Aussagen in Kürze zumindest einige Intensivstationen deutscher Kliniken keine Patienten mehr aufnehmen können.
Wer wird in diesem Fall Entscheidungen treffen, welche Patienten weiter versorgt werden?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird eine solche TRIAGE erfolgen?
Guten Tag Herr Z.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage nach der Zuteilung medizinischer Behandlungskapazitäten im Falle einer Überlastung des Gesundheitssystems (sog. Triage).
Die Triage ist in Deutschland gesetzlich nicht näher geregelt. Für die Zuteilung knapper Behandlungskapazitäten existieren Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften, auf die Ärzte im Falle einer akuten Überlastungssituation zurückgreifen können (z.B. DIVI-Leitlinie https://www.divi.de/joomlatools-files/docman-files/publikationen/covid-19-dokumente/200417-divi-covid-19-ethik-empfehlung-version-2.pdf).
Diese Leitlinien stellen dabei maßgeblich auf das Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht ab. Die intensivmedizinische Behandlung eines Patienten kann jedoch nicht mit der Begründung beendet werden, dass der Behandlungsplatz für einen Patienten mit höheren Erfolgsaussichten benötigt wird (sog. Ex-post-Triage). Nach herrschender Meinung würde in diesem Falle ein Totschlag (§ 212 Strafgesetzbuch) vorliegen (vgl. Engländer/Zimmermann NJW 2020, 1398, 1401).
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann