Sehr geehrter Herr Buschmann, ich möchte gerne wissen, wie ich meinem Vermieter nachweisen kann, dass ich in Not handelte, als ich den Mietvertrag unterzeichnete?

Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
93 %
1146 / 1227 Fragen beantwortet
Frage von Sandra S. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, ich möchte gerne wissen, wie ich meinem Vermieter nachweisen kann, dass ich in Not handelte, als ich den Mietvertrag unterzeichnete?

Laut Mieterschutzbund sollte meine Miete €12,53 betragen. Mein Vermieter fordert aber €18,50. Angeblich wurde modernisiert und der Paragraph gilt nicht (mein Backofen stammt aber von einer Firma, die 2001 geschlossen wurde, kann also nicht zutreffend sein. Die Farbe in meiner Wohnung ist mehrere Zentimeter dick). Er versucht, also jedes Schlupfloch zu nutzen (unter anderem die Vereinbarung von 5-Jahreszeitmietverträgen, da eventuell ein Familienmitglied einziehen möchte nach 5 Jahren). Nun muss ich klagen und offenbar dafür nachweisen, dass ich in Not handelte, da in Hamburg keine andere Wohnung zur Verfügung stand. Wie genau mache ich das und sind die Amtsgerichte auf solche Verfahren vorbereitet? Sollte ich verlieren, müsste ich auch noch die Prozesskosten tragen. Ist das richtig? Warum soviel Ungerechtigkeit? Kaufen würde ich gerne. Aber bei der Höhe der aktuellen Grundsteuer ist dies auch nicht möglich. Haben Sie einen Ratschlag für mich? Vielen Dank.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich keine Rechtsberatung vornehmen darf. Sollten Sie Rechtsbeistand benötigen und in einer finanziell schwierigen Lage sein, besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht zunächst Beratungshilfe zu beantragen. Hierzu bietet das Bundesministerium der Justiz eine Handreichung an: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Beratungs_und_Prozesskostenhilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=23.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch einen Antrag auf sogenannte Prozesskostenhilfe zu stellen. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, müssen Sie für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts unter Umständen keine Zahlungen oder nur gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden übernommen, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beiordnet.. Diese Punkte werden ebenfalls in der oben verlinkten Broschüre „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe” näher erläutert.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP