Sehr geehrter Herr Buschmann, vor 2009 erworbene Anteile an Aktiengesellschaften sowie deren Abspaltungen sind als "steuerentstrickt" zu behandeln. Warum missachtet das BMF diesen Bundestagsbeschluss?

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Frage von Wolfgang D. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, vor 2009 erworbene Anteile an Aktiengesellschaften sowie deren Abspaltungen sind als "steuerentstrickt" zu behandeln. Warum missachtet das BMF diesen Bundestagsbeschluss?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

im Jahr 2008 beschloss der Deutsche Bundestag Folgendes (s. Drucksache 16/11108, Seite 16):

"... dass in den Fällen, in denen ein Anteilseigner eines Unternehmens für die Hingabe der Anteile seiner Gesellschaft neue Anteile einer anderen Gesellschaft erhält, die erhaltenen Anteile an die Stelle der hingegebenen Anteile treten."
Der Gesetzgeber erklärt damit, dass vor 2009 erworbene Unternehmensanteile und spätere Abspaltungen davon "steuerentstrickt" sind.
Frage an Sie: Darf das BMF trotzdem Banken anweisen, Abgeltungssteuer auf Kurssteigerungen neuer Unternehmensanteile - z.B. entstanden aus Spin-Off von vor 2009 erworbenen Aktiengesellschaften - berechnen?
Hier ein Beispiel: IBM teilte sich soeben in zwei Unternehmensteile (Kyndryl/IBM). Steigt der Kurswert von Kyndryl, muss laut BMF der Aktionär Abgeltungssteuer auf eine evtl. Kurssteigerung von Kyndryl zahlen.
Ist das nicht ein Verstoß gegen o.g. Bundestagsbeschluss?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Blick auf meine grundsätzliche Position zu dem Thema verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort auf Ihre hier gestellte Frage vom 30.12.2021.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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