Sehr geehrter Herr Buschmann, wie ist denn der Stand der im Koalitionsvertrag vereinbarten neuen Wohnungsgemeinnützigkeit sowie der Absenkung der Kappungsgrenze zur Begrenzung von Mieterhöhungen.

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Frage von Alexander H. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, wie ist denn der Stand der im Koalitionsvertrag vereinbarten neuen Wohnungsgemeinnützigkeit sowie der Absenkung der Kappungsgrenze zur Begrenzung von Mieterhöhungen.

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Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am am 14. Juni 2023 Eckpunkte zur "Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG)" vorgelegt. 

Bezüglich der Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 % in drei Jahren: Das Ziel, die Lage an den Wohnungsmärkten zu entspannen, teilen wir ausdrücklich. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir vereinbart, unsere Gesetzgebung möglichst evidenzbasiert auszurichten. Eine diesbezüglich notwendige Prüfung des Mietrechts dauert nicht zuletzt aufgrund seiner Komplexität gegenwärtig (noch) an. Im Anschluss hieran wird, wie vereinbart, eine Neuregelung des Mietrechts erfolgen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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