Verstieß BASF mit dem Verkauf von Wingas, der Gründung von Astora und der Überantwortung des Gasspeichers Rehden an Gazprom gegen kartell- oder wettbewerbsrechtliche Regelungen?
Sehr geehrter Herr Justizminister Buschmann,
ist das Firmengeflecht und der damit im Zusammenhang stehende Verkauf vom Gasspeicher Rehden von BASF an Gazprom in 2012 rechtlich unbedenklich gewesen? Plant Ihr Haus Sicherheitsmechanismen gegen solche sicherheitsrelevanten Geschäftsbeziehungen, die in die kritische Infrastruktur des Landes eingreifen, damit sich soetwas nicht wiederholt? Werden innerhalb der Regierung ordnungspolitische Konsequenzen erwogen? Konkret, werden in Zukunft Konzerne, die den Steuerzahler zur Rettung eigener Töchter oder bei Klagen im Ausland wegen Fehlverhalten viel Geld kosteten, zur Schadensbeilegung beteiligt, siehe Hypo Real Estate, Deutsche Bank vs. SEC, VW Dieselsprozesse in den USA, Wirecard oder Rettung der Lufthansa?
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wie-Rehden-unabhaengig-vom-Russen-Gas-wird-article23373872.html
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der verbrecherische russische Angriffskrieg stellt eine Zeitenwende dar. Dies erfordert auch Anpassungen des Energierechts. So wurde das Energiesicherheitsgesetz umfassend geändert, um eine stabile Energieversorgung zu gewährleisten. Das Gesetz ermöglicht, in konkreten Gefahrenlagen Unternehmen der kritischen Infrastruktur unter Treuhandverwaltung zu stellen oder - als letztes Mittel - Enteignungen zur Sicherung der Energieversorgung vorzunehmen.
Mit diesen und weiteren außen- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die kritische Infrastruktur in Deutschland in Zukunft geschützt ist und strukturelle Abhängigkeiten vermieden werden. Frühere unternehmerische Aktivitäten auf dem Energiemarkt können nur nach der damaligen Rechtslage beurteilt werden. Für die Feststellung von Kartellrechtsverstößen sind das Bundeskartellamt und die unabhängigen Gerichte zuständig.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann