Wann wird das Abstammungsrecht reformiert?

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Marco Buschmann
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Frage von Anika E. •

Wann wird das Abstammungsrecht reformiert?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

im Dezember erwarte ich mit meiner Partnerin unser erstes Kind. Ungern möchte ich den diskriminierenden und erniedrigenden Weg der Stiefkindadoption gehen. Ich bin so glücklich über ihre Ideen und VorSchläge, doch drückt sich immer wieder der Zweifel daran auf, ob dies jemals Realität wird. Liege ich richtig mit der Info, dass die Reform Anfang 2025 realisiert wird? Oder stimmt das nicht und ich wiege mich in falscher Sicherheit?

Mit freundlichen Grüßen,
Anika E.

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Sehr geehrte Frau E.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre bestärkenden Worte.

Rechtspolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Bundesregierung eine Modernisierung des Familienrechts zu einer unserer Prioritäten erklärt.  Dazu zählt auch die Modernisierung des Abstammungsrechts.

Ein Eckpunktepapier haben wir als Bundesministerium der Justiz bereits vorgelegt (abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.html?nn=110490). Auf Grundlage des Eckpunktepapieres erarbeitet das Bundesministerium der Justiz aktuell einen Gesetzentwurf. Dieser soll schnellstmöglich vorgelegt werden. Die Neuerungen des Abstammungsrechts müssen anschließend zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Es ist geplant, dass die wesentlichen Änderungen dann auch sofort in Kraft treten. Für einzelne Regelungsteile wird allerdings ein zeitlicher Vorlauf benötigt, um die Handhabung von Eintragungen, Anträgen und Meldungen durch die beteiligten Behörden technisch vorzubereiten.

Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll in der Tat entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sogenannte Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich alles Gute. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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