Wann wird der Kindesunterhalt endlich reformiert und dabei auch das Einkommen der Mutter angemessen berücksichtigt?

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Frage von Tobias L. •

Wann wird der Kindesunterhalt endlich reformiert und dabei auch das Einkommen der Mutter angemessen berücksichtigt?

Ich möchte mich an dieser Stelle nicht nackig machen. Daher ein paar eckdaten zur sozialen Ungerechtigkeit wenn mann Kinder in diesem Staat hat. Grundsätzlich befürworte ich Kindesunterhalt. Aber es muss im sozialen Rahmen bleiben. Ich habe zwei Söhne und zahle insgesamt nun 1005 Euro Unterhalt monatlich. Selber lebe ich deshalb seit einem halben Jahr in einer Einraumwohnung und muss jeden Euro umdrehen während die Kindesmutter letztes Jahr 3 Auslandsurlaube gemacht hat und nun im Januar sich ein 42000 Euro Kfz gegönnt hat. Ist ja irre wie der Unterhalt bei den Kindern so direkt ankommt. Zudem schränkt mein kleiner Wohnraum nun auch den Kontakt zu meinen Kindern ein. Ich habe kein Platz für sie. Viele Unterhaltszahler sind soziale Opfer, Arbeit muss sich lohnen, Kindesunterhalt muss einen gerechten Bedarf zugrunde liegen. Ein Handeln ist überfällig. Seit Januar zahle ich monatlich 85 Euro mehr für die Kinder und das bei dieser Inflation. Gehaltserhöhung...? Fehlanzeige!

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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein. Dabei haben wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Hierbei konnten wir gerade auch als Freie Demokraten einige Punkte durchsetzen.

Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und spiegelt damit die Entwicklung der Lebenshaltungskosten wider. Auch die Selbstbehalte für den Unterhaltspflichtigen werden regelmäßig, zuletzt in der Düsseldorfer Tabelle 2023, angepasst. Diese wird jedes Jahr überarbeitet.

 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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