Warum gibt es für erbende oder beschenkte Bürgergeldempfänger nicht auch ein Schonvermögen?

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Frage von Anton Z. •

Warum gibt es für erbende oder beschenkte Bürgergeldempfänger nicht auch ein Schonvermögen?

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Sehr geehrter Herr Z.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Klar ist: Wer freiwillig mehr arbeitet, hat mehr Netto vom Brutto. Wer keine Lust hat zu arbeiten, obwohl er könnte, wird mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert. Das ist sozial gerecht und in Zeiten des Arbeitskräftemangels ökonomisch klug.

Beim Bürgergeld gilt in Bezug auf das Schönvermögen eine Karenzzeit. Das heißt: Im ersten Jahr beträgt das anrechnungsfreie Schönvermögen 40.000 Euro. Nach dieser Karenzzeit beträgt das Schönvermögen 15.000 €. Die Herkunft des Vermögens, ob Erbe oder Erwerbsarbeit, ist dabei unerheblich.

Klar ist auch: Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Leistung der Solidargemeinschaft. Die Solidargemeinschaft darf nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen von einer Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann. Deshalb werden wir auch die Karenzzeit beim Schönvermögen auf sechs Monate verkürzen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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