Warum wurde nicht schon längst der Rechtsanwaltszwang durch die pflichtweise Beiordnung eines anwaltlichen Rechtsbeistands derogiert? Ich komme auf Ihre Ausführungen vom Juli 2022 zurück.

Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
97 %
1247 / 1279 Fragen beantwortet
Frage von Alexander K. •

Warum wurde nicht schon längst der Rechtsanwaltszwang durch die pflichtweise Beiordnung eines anwaltlichen Rechtsbeistands derogiert? Ich komme auf Ihre Ausführungen vom Juli 2022 zurück.

Da Ihnen als liberalem Politiker die persönlichen bürgerlichen Freiheitsrechte ein großes Anliegen sein müssen frage ich mich, warum Sie es nicht längst betrieben haben, den in §§ 78 ff ZPO normierten Rechtsanwaltszwang (als feudales Relikt der RJG und der Kabinettsjustiz) durch pflichtweise Beiordnung eines anwaltlichen Rechtsbeistands zu ersetzen? Als Rechtsanwalt wissen Sie ja, dass die prozessualen Interessen von Mandanten und die wirtschaftlichen Interessen von Rechtsanwälten im Mandat mit Vertretungszwang stark divergieren und sich sogar im Interessenkonflikt ausschließen können. Welche konkreten Gründe sehen Sie, insbesondere vor dem Hintergrund einer Vermeidung solcher Interessenkonflikte, am Rechtsanwaltszwang festzuhalten? Bzw. welche der 2022 von Ihnen genannten Rechtfertigungen sehen Sie nicht auch durch eine anwaltliche Rechtsbeistandsfunktion erreichbar (unter Wahrung der persönlichen Entscheidungsgewalt des Mandanten über sein Verfahren und über seine Rechtsgüter)?

Portrait von Marco Buschmann
Antwort ausstehend von Marco Buschmann
FDP
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP