Werden Sie in diesem Jahr bzgl des Kindesunterhaltes noch eine Entscheidung treffen?

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Marco Buschmann
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Frage von Renate W. •

Werden Sie in diesem Jahr bzgl des Kindesunterhaltes noch eine Entscheidung treffen?

Sehr geehrter Herr Buschmann, werden Sie in diesem Jahr noch die Änderung des Kindesunterhaltes durchsetzen wie zB Anrechnung gestiegener Mietpreise bei der Berechnung des Eigenbedarfs? Anrechnung des Einkommens des betreuenden Elternteils? Anrechnung der Betreuungszeit des Unterhaltspflichtigen? Oder wird man die Düsseldorfer Tabelle 2025 einfach nur wieder erhöhen und immer mehr Gutverdienende weiter in die Armutsfalle rutschen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts ist fertig. Wenn es nach mir gegangen wäre, dann hätten wir ihn schon der Öffentlichkeit vorgelegt. Es gab in der Koalition jedoch den Wunsch, dass wir die großen familienrechtlichen Reformvorhaben gemeinsam auf den Weg bringen: als Gesamtpaket zur Modernisierung des Familienrechts. Zu diesem Gesamtpaket gehören auch die Reform des Kindschaftsrechts und des Abstammungsrechts. 

Wir befinden uns auf der Zielgeraden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir alle drei Entwürfe zeitnah präsentieren können. Auch werde ich mich dafür einsetzen, dass wir die Entwürfe zügig in den Bundestag bringen. Diese Regierung ist angetreten mit dem Ziel, unser Familienrecht endlich gerechter zu machen und es auf die Höhe der Zeit zu bringen. Dieses Ziel ist und bleibt richtig. Viele Familien in Deutschland warten auf die Reform des Familienrechts. 

Im Unterhaltsrecht ist der Handlungsdruck aus meiner Sicht besonders groß. Das geltende Recht zementiert Ungerechtigkeiten: Ein Elternteil, der sein Kind an drei Tagen pro Woche betreut, muss mitunter genauso viel Unterhalt in Geld zahlen, wie ein Elternteil, der sein Kind nur jedes zweite Wochenende betreut. Das kann nicht so bleiben. Auch das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden. Wir müssen die Rechte von Kindern und auch die von leiblichen Vätern stärken. Und wir müssen die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren abbauen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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