Wie möchten Sie die Einbürgerung von Antisemiten wirksam verhindern?

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Frage von Sebastian A. •

Wie möchten Sie die Einbürgerung von Antisemiten wirksam verhindern?

Sie haben während des israelisch-deutschen Gipfels „Joint Perspectives“ bekräftigt, ich zitiere einen Artikel vom 15.02.: „Antisemiten sind in Deutschland nicht willkommen und sie werden mit Sicherheit keinen deutschen Pass bekommen“

Meine Frage hierzu ist, auf welcher bestehenden Grundlage soll dies verhindert werden. Wenn es diese Grundlage bereits gibt: wie oft fand sie im Falle von Antisemiten bereits Anwendung?
Falls es noch keine Grundlage gibt: was ist konkret geplant?

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Sehr geehrter Herr A.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat bedarf es dringend Vorkehrungen, damit Antisemiten nicht eingebürgert werden können.

Im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beinhaltet das neue Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) daher  - unter anderem - folgende Regelungen, um zukünftig die Einbürgerung explizit von Antisemiten zu verhindern:

  1. Das schon bisher für eine Einbürgerung bestehende Erfordernis eines Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 StAG wird ergänzt und konkretisiert, indem ein neuer Satz 3 ausdrücklich klarstellt: "Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes." 
  2. Gemäß des neuen § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 a bedarf es für eine Einbürgerung neben dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung      auch ein solches "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges".
  3. Schließlich sollen gemäß des neuen § 32b die Einbürgerungsbehörden bei Vorliegen gewisser Straftaten, welche zumindest antisemitisch motiviert gewesen sein könnten, dazu verpflichtet werden, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Auskunft darüber zu ersuchen, ob in den jeweiligen schriftlichen Urteilsgründen vom Gericht antisemitische Beweggründe festgestellt wurden.

Das neue Gesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen und auch vom Bundesrat gebilligt.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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