Wird die Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseinschränkungen im Rahmen von Corona maßnahmen ausreichend berücksichtigt?

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Marco Buschmann
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Frage von Frank K. •

Wird die Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseinschränkungen im Rahmen von Corona maßnahmen ausreichend berücksichtigt?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

die rechtliche Grundlage für Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Corona Pandemie ist für mein Verständnis die Belastung der Krankenhäuser. Für meinen Landkreis Waldeck-Frankenberg haben wir aktuell eine Krankenhausbettenbelegung von von 3 Personen aufgrund Corona, davon 1 Person mit Beatmung (Quelle: Seite des Landkreise vom 18.7.22). Die Bevölkerungzahl des Landkreises beträgt 156953 Personen (Stand 2019). Ist es verhältnismäßig 156950 Personen mit Grundrechtseinschränkungen (z. B. Maskenpflicht im ÖPNV) zu belegen zum Schutz von 3 Personen? Wie rechtfertigen Sie die die in den Medien angekündigte weitere Verschärfung der Grundrechtseinschränkungen (z. B. Allgemeine Maskenpflicht) für den Herbst 2022?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr K.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Sie können darauf vertrauen, dass wir Freie Demokraten weiterhin verantwortungsvoll und lageangepasst handeln werden. Mir ist wichtig, dass auch in der Pandemie gilt: möglichst starke Evidenz bei möglichst geringen Eingriffen in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.

Unser Fahrplan muss und wird den Geboten von Rechtsstaatlichkeit und Evidenz folgen. Denn klar ist, dass wir uns nicht von Spontanität, Hektik und Bauchentscheidungen leiten lassen dürfen. Wir brauchen verhältnismäßige gesetzliche Grundlagen, bei denen das Kosten-Nutzen-Verhältnis sorgfältig abgewogen wurde.

Für uns Liberale ist immer klar: Freiheit ist keine Belohnung, kein Privileg und auch kein Geschenk der Politik an die Bürgerinnen und Bürger. Die Freiheit gehört den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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