Frage von A. G. • 16.01.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 01.02.2022
Doch rechtspolitischer Stillstand ist der falsche Weg und verschleppt notwendige Reformen.
Doch rechtspolitischer Stillstand ist der falsche Weg und verschleppt notwendige Reformen.
Der Beschwerdeführer muss den innerstaatliche Rechtsweg bis zur höchstmöglichen Instanz durchlaufen.
Vor diesem Hintergrund haben die Entscheidungen des BVerfG unmittelbar formelle Rechtskraft und sind damit unanfechtbar. A
Die Nennung eines genauen Zeitplans ist jedoch - in Anbetracht der Herausforderungen der Corona-Pandemie - aktuell noch nicht möglich.
Die konkrete Ausgestaltung, etwa mit Blick auf den Geltungsbereich, wird aus den zur Abstimmung vorzulegenden Anträgen hervorgehen.
Mit vier Landtagswahlen allein in diesem Jahr können sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat in den nächsten Monaten zudem maßgeblich ändern.