Klar ist: Freiwilligendienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesellschaft, indem sich oft junge Menschen in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen einbringen.
Bei dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl handelt es sich um einen - neben der Allgemeinheit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl - ausdrücklich (jeweils in Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG und § 1 Abs. 1 S. 1 des Bundeswahlgesetzes) verankerten Wahlrechtsgrundsatz.
Der Bürokratiekostenindex ist ein wichtiges Maß zur Erfassung der bürokratischen Lasten in unserem Land.
Der Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er besonders an die denkt, die Opfer eines Unrechtsstaates geworden sind.
Zweck dieses Straftatbestandes ist nicht, das Entfernen vom Unfallort zu bestrafen. Vielmehr ist der Strafgrund darin zu sehen, dass die Vermögensinteressen von Unfallopfern nicht vereitelt werden sollen.
Vielmehr sind wir als Gesellschaft insgesamt gefragt, diesem Trend entgegenzuwirken.