Die Zuständigkeit für das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Aktuell liegt dazu ein Referentenentwurf vor.
Die Einbenennung bedarf gemäß § 1617 Absatz 2 Satz 1 nur unter folgenden Voraussetzungen der Einwilligung des anderen Elternteils: dass
Auf Grundlage des Eckpunktepapieres wird das Bundesministerium der Justiz nunmehr einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Beibehalten wird auf jeden Fall die Höchstfreiheitsstrafe von zehn Jahren für die schwerwiegenderen Tatbestände. Seit Februar 2024 liegt nun auch ein entsprechender Regierungsentwurf vor [...]
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau.
Bei Pensionären kommt eine Besonderheit des Beamtenrechts zu tragen: Beamte auf Lebenszeit stehen offiziell ein Leben lang in einem Dienstverhältnis - also auch dann, wenn sie bereits im Ruhestand sind. Deshalb erhalten auch Pensionäre eine Inflationsausgleichsprämie.