Frage von Jörg B. • 09.04.2024
Antwort ausstehend von Marco Buschmann FDP
Die Anschaffung einer Wohnimmobilie ist für viele Menschen eine der größten und bedeutendsten Investitionsentscheidungen in ihrem Leben.
Eine Legaldefinition des Begriffs "extremistisch" gibt es nicht. Die Auslegung dieses Begriffs hat in unserem Rechtsstaat unter Wahrung von Recht und Gesetz (Art. 20 III GG) in Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfolgen.
In Deutschland haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht sich friedlich zu versammeln und ihre Meinung frei zu äußern.